14.06.2025

Vom Winde verweht: Vollendung eines Europäischen Kapitalmarktes endlich spürbar vorantreiben

Mario Draghi, der ehemalige Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), bezifferte in seinem Bericht über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit (September 2024) die Höhe der jährlich notwendigen Investitionen, die durch die Europäische Union (EU) zu tragen sind, auf mindestens 750 bis 800 Milliarden Euro. Dieser massive Finanzbedarf lässt sich insbesondere durch den geopolitischen Rahmen erklären, in dem die Europäische Union zum Handeln angehalten ist:

  • Die Staats- und Regierungschefs der Europäische Union haben sich im Rahmen des Gipfeltreffens, das im März dieses Jahres stattfand, darauf geeinigt, Europas Verteidigungsbereitschaft in den nächsten fünf Jahren entscheidend zu stärken. Hintergrund dieses Vorhabens stellt eine potenzielle Bedrohung Russlands sowie die Unverlässlichkeit der USA als Garant für Frieden (NATO) in Europa dar. Allein in den kommenden vier Jahren sollen insgesamt 800 Milliarden Euro durch EU-Kredite (150 Mrd. Euro) sowie Ausnahmen von den gemeinsamen Fiskalregeln mobilisiert werden.
  • Das verpflichtende Mantra der Europäischen Union ist Klimaneutralität bis 2050 – danach strebt sie negative CO2-Emissionen an. Das im Jahr 2021 verabschiedete „Europäische Klimagesetz“ (Verordnung (EU) 2021/1119) erhebt darüber hinaus das Emissionsreduktionsziel bis 2030 von 40% auf mind. 55% gegenüber den Werten von 1990. Um diese Ziele zu erreichen, sind signifikante Investitionen notwendig – insbesondere in Dekarbonisierung und Energiewende.
  • Auch technologisch befindet sich die EU inmitten hoch-innovativer und zugleich wettbewerbsfähiger Industrienationen – China und die USA. Innovationen unterstützen nicht nur das Ziel der grünen Transformation, sondern sichern auch die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit. Bedauerlicherweise liegt jedoch die Zahl innovativer Unternehmen innerhalb der EU eklatant hinter den USA. Betrachtet man komplexe Technologien, etwa Künstliche Intelligenz, Quantum Computing oder Cybersecurity, so stellt man fest, dass die Mitgliedstaaten der EU nicht an den Fortschritt in der Komplexität von China und den USA reicht.

Dabei sind weit nicht alle Investitionsfelder dargestellt. Schon heute lässt sich gewiss sagen: Angesichts der haushaltspolitisch angespannten Situationen ihrer Mitgliedstaaten wird die EU ihrem Investitionsbedarf kaum gerecht. Leider genügt der Blick auf die nationale Lage: Erst vor kurzem wurde ergab eine Steuerschätzung, dass dem deutschen Staat bis 2029 rund 81 Mrd. Euro geringere Steuereinnahmen zur Verfügung stehen – auf den Bund entfallen dabei über 33 Mrd. Euro. Bei einer ohnehin schuldengeprägten und defizitären Haushaltsführung sind das keine positiven Vorzeichen.   

Eines ist sicher: Um dem Investitionsbedarf gerecht zu werden, bedarf es einer gesamteuropäischen, Kraftanstrengung, die über den einzelnen Mitgliedstaat hinaus reicht, um zusätzliches privates Kapital zu mobilisieren. Eine Lösung, die bereits seit Jahren verfolgt wird, ist dabei ein tieferer und integrierter europäischer Kapitalmarkt.

Wir Junge Liberale Bayern sprechen uns vor dem Hintergrund des massiven Finanzbedarfs zunächst trotzdem gegen eine gemeinsame Aufnahme neuer europäischer Schulden, wie es bereits während der Corona-Pandemie erfolgte, aus.

Hintergrund ist der im Jahr 2020 eingerichtete, milliardenschwere Corona-Aufbaufonds der EU, im Rahmen dessen erstmals gemeinsam Schulden aufgenommen wurde, um die wirtschaftlichen Schäden der Corona-Pandemie zu bewältigen. Eine gemeinsame Verschuldung geht mit einer Teilung finanzieller Risiken einher und könnte je nach Ausgestaltung auch neue Anreize für fiskalisch unsolides Verhalten hochverschuldeter Mitgliedsstaaten, etwa Frankreich oder Italien, setzen. Europäische Anleiheemissionen unter Einbeziehung Deutschlands als finanzpolitischem Stabilitätsanker würden in der Folge diesen hochverschuldeten Staaten neue Spielräume zu günstigeren Konditionen eröffnet werden.

Spar- und Investitionsunion der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat ihre Strategie für eine Spar- und Investitionsunion adaptiert, die als Nachfolgekonzept zu der seit 2014 geplanten Kapitalmarktunion (CMU) zu bewerten ist. Sie verfolgt als Ziel die Schaffung eines Finanzierungssystems, mit dem Investitionen in die strategischen Ziele der EU gefördert werden sollen. Die privaten Haushalte sollen an dem Kapitalmarkt beteiligt werden, indem sie auf vielfältige und sichere Weise in Kapitalmärkte investieren und Vermögen aufbauen. Hier besteht ein großes Potenzial, denn die Europäische Union verfügt über erhebliches Sparvermögen in Form von Bankeinlagen i. H. v. rund 10 Billionen Euro. Aber auch junge Unternehmen (Start-Ups) sowie die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sollen in Form eines leichteren Zugangs zu Kapital profitieren, das ihnen die Möglichkeit gibt, Innovationen voranzutreiben.

Wir als überzeugte Europäer unterstützen entschlossen eine tiefgreifende und vollendete Integration europäischer Kapitalmärkte, die nicht nur die Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen erweitern, sondern letztlich auch die Attraktivität der Europäischen Union als Investitionsziel steigern, wodurch ein Beitrag zur wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit sowie zur strategischen Autonomie der EU geleistet wird.

Bedauerlicherweise sind zu dem aktuellen Zeitpunkt die europäischen Kapitalmärkte stark fragmentiert – tiefe und liquide Kapitalmärkte sind jedoch eine wesentliche Voraussetzung für langfristiges Wachstum und die Überwindung des Rückgangs des Wachstumspotenzials der europäischen Volkswirtschaften. Die europäische Finanzarchitektur ist momentan hauptsächlich bankenbasiert – mit weitgehend nationalen Finanzströmen. Das schlägt sich insbesondere in der Statistik zur Kapitalbeschaffung von Unternehmen nieder: Vergleicht man die Europäische Union mit den Vereinigten Staaten, so wird schnell deutlich, dass sich europäische Unternehmen nur zu einem kleinen Teil mit Kapitalmarktinstrumenten (z. B. börsennotierte Aktien, Schuldverschreibungen oder Wagniskapital) finanzieren – anders als die USA mit ihrem einheitlichen Kapitalmarkt.

  • Am Beispiel des Venture Capitals (Wagniskapital) für Künstliche Intelligenz (KI) wird dies besonders deutlich: Während in Europa sowohl das finanzielle Volumen als auch die Anzahl der VC-Deals in der Zeitspanne des 1. Quartals 2022 bis zum 2. Quartal 2023 deutlich gesunken sind – nämlich auf 2 Mrd. US-Dollar – erlebten die USA eine gegensätzliche Entwicklung. Insgesamt lag das dortige Volumen im 2. Quartal des Jahres 2023 bei 14,8 Mrd. US-Dollar.

Forschungsarbeiten weisen zudem darauf hin, dass von einer Ausweitung der Kreditvergabe nur marginale Wachstumsimpulse zu erwarten sind, wenn bereits der Anteil der Bankenfinanzierung sehr hoch ist. Diese dürften eher von einer Stärkung der bisher weniger ausgebildeten Kapitalmärkte aufgehen. Ein verbesserter Zugang zu Kapitalmärkten würde kapitalmarktbasierte Finanzierungsinstrumente für Unternehmen attraktiver machen und somit die Finanzierungsmöglichkeiten erweitern, beispielsweise durch das Wagniskapital, auf das insbesondere für die Finanzierung risikoreicher Innovationen zurückgegriffen wird. Außerdem erholen sich Staaten, die stärkere kapitalmarktbasierte Finanzierungsstrukturen aufweisen, nach Krisen schneller.

Wir Junge Liberale Bayern stellen vor diesem Hintergrund die folgenden Forderungen auf, um das Ziel gestärkter europäischer Kapitalmärkte im Sinne einer tiefgreifenden Integration zu erreichen:

Gemeinsames Vorgehen aller EU-Mitgliedsstaaten als zentrale Voraussetzung

Die Voraussetzung für einen integrativen Kapitalmarkt der Europäischen Union ist eine gemeinsame Vorgehensweise, die insbesondere auf der Harmonisierung des geltenden Steuer-, Insolvenz-, Börsen- und Bankenrecht basieren muss. Zwar vermitteln Kapitalmarktunion (CMU) sowie Spar- und Investitionsunion (SIU) als strategische Konzepte der Europäischen Kommission das Bewusstsein für ein solches gemeinsames Vorgehen, allerdings stießen die Pläne in der Vergangenheit wiederholt auf Widerstand.

Folglich fordern wir Junge Liberale Bayern die deutsche Bundesregierung auf, die gemeinsam mit Frankreich innerhalb der Europäischen Union inhärente Führungsrolle bei der Vertiefung europäischer Kapitalmärkte noch intensiver wahrzunehmen. Seit vielen Jahren besteht die Bestrebung der Europäischen Union, die Kapitalmarktunion umzusetzen – bislang ist dies allerdings nur in Ansätzen erfolgt. Das muss sich ändern. Die Integration europäischer Kapitalmärkte sollte mit hoher Priorität und in Form obligatorisch zu erfüllender Ziele durch die Mitgliedsstaaten vorangebracht werden.

Ist einmal die Voraussetzung einer Europäischen Union geschaffen, deren Mitgliedsstaaten sich kollektiv für die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kapitalmarktgeschäfte engagieren, so gilt es, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um eine echte Kapitalmarktunion entstehen zu lassen:

  • Finalisierung der Bankenunion: In ihrer heutigen Form beruht die Bankenunion auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2012, ein paar Jahre nach der schwerwiegenden Finanzkrise von 2008 und die anschließende Staatsschuldenkrise. Ihr waren bereits damals das primäre Ziel inhärent, als wesentliche Ergänzung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) einen sichereren und resilienteren Bankensektor in der Europäischen Union zu gewährleisten. Durch eine Zentralisierung in den Kerneigenschaften des Krisenmanagements sowie der Bankenaufsicht zielt die Bankenunion darauf ab, die Finanzstabilität zu fördern, die Steuerzahler innerhalb der EU zu schützen und die Integration des Binnenmarkts auch für Finanzdienstleistungen zu stärken. Dabei umfasst die Bankenunion im Kern drei unterschiedliche Säulen, nämlich (i) den einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM), (ii) den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (ESM) sowie (iii) ein einheitliches Einlagensicherungssystem (EDIS). Während die Säulen (i) und (ii) nahezu umgesetzt worden sind, findet eine Diskussion über eine europäische Einlagensicherung statt. Wir Junge Liberale Bayern befürworten eine weiter fortschreitende Integration des europäischen Bankensektors, richten unseren Fokus hierbei jedoch insbesondere auf die Verteilung des Risikos, das nicht zu Ungunsten der deutschen Genossenschaftsbanken auferlegt wird. Darüber hinaus setzen wir uns ausdrücklich für eine grenzüberschreitende Finanzmarktintegration ein. Als Ausgangspunkt dieser gilt es, anzuerkennen, dass zu dem aktuellen Zeitpunkt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) von Bankkrediten zur Finanzierung abhängig sind. Bislang konzentrierte sich die Finanzmarktintegration tendenziell eher auf den Interbankenmarkt (auf dem sich europäische Geschäftsbanken untereinander Geld leihen). Dabei wäre eine direkte, grenzüberschreitende Integration wünschenswert, da europäische Unternehmen derzeit weiterhin mit unterschiedlichen Refinanzierungskosten konfrontiert sind – die Höhe ist dabei abhängig von ihrem Heimatland. Daher wollen wir uns einsetzen, dass der Wettbewerb innerhalb des Euroraums zwischen europäischen Banken gefördert wird, sodass sich die Finanzierungskosten für Unternehmen als Resultat der Wettbewerbssituation verringern. Gleichzeitig können finanzielle Mittel dort eingesetzt werden, wo sie den größten Bedarf decken.
  • Fragmentierung der Kapitalmärkte reduzieren, indem u. a. der Home Bias abgebaut wird.
  • Standardisierte Berichterstattung für Transparenz und Vergleichbarkeit: Die Vereinfachung grenzüberschreitender Investitionen innerhalb der Europäischen Union ist für eine zunehmende Konvergenz europäischer Kapitalmärkte notwendig. Ein dazugehöriger Aspekt ist der unkomplizierte, gar niedrigschwellige Zugang zu finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen unternehmerischen Offenlegungen. Das Fehlen einer standardisierten Finanzberichterstattung erschwert es, vergleichbare Indikatoren zu erstellen und private Vermögenswerte auf ausländischen Märkten zu bewerten. Dies betrifft insbesondere die größeren Firmen und den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), für die der Zugang zum Kapitalmarkt eine attraktive Finanzierungsquelle wäre. Den „European Single Access Point“ (ESAP), Teil des CMU-Aktionsplans von 2020, befürworten wir, da dieser zentralisiert ab dem 10. Juli 2027, verantwortet durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, einen zentralisierten elektronischen Zugang zu diversen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen von Unternehmen und anderen Emittenten bieten soll. Zurzeit müssen diese Informationen entweder von der Website des Emittenten geladen werden oder von Datenanbietern in der Regel kostenpflichtig bezogen werden. Diese Entwicklung erachten wir also als notwendig, da auf diese Weise das Tätigen ausländischer Investitionen attraktiver wird.
  • Weiter fortschreitende Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Falle grenzschreitender Investitionen: Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat bereits 2018 untersucht, wie sich die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte rechtliche Harmonisierung im Finanzmarktbereich auf die Integration von Aktien- und Anleihemärkten ausgewirkt hat. Das Ergebnis: Eine rechtliche Harmonisierung kann das Volumen grenzüberschreitender Wertpapieranlagen erhöhen. Unterschiedliche nationale rechtliche Vorgaben lassen Investitionen über die nationalen Grenzen hinaus unattraktiv erscheinen. Wir fordern daher die weitere Harmonisierung in den Bereichen des Steuer-, Insolvenz-, Börsen- und Bankenrechts. Hierbei sollen sich die politischen Anstrengungen insbesondere darauf konzentrieren, Investitionsbarrieren in bestimmten Bereichen, z. B. Unsicherheiten über Insolvenzprozesse, abzubauen. Das gilt auf besondere Weise für die nationalen Insolvenzordnungen, die innerhalb der EU sehr unterschiedlich geregelt sind. Das erschwert die Bewertung der Liquidationswerte von Anlagen bei grenzüberschreitenden Investitionen, was zu großen Unterschieden bei den Erlösquoten führt. Eine Verbesserung und Harmonisierung der nationalen Insolvenzregelungen in Europa würden daher einige Vorteile mit sich bringen (z. B. bessere Allokation von Ressourcen an effizientere oder innovativere Unternehmen), weshalb besonders auf diesem Rechtsgebiet weitere Kraftanstrengungen prioritär zu unternehmen sind.
  • Stärkung der Europäischen Kapitalmarktaufsicht: Die Fragmentierung der Aufsichtsbehörden entlang nationaler Grenzen hat sich als ein größeres Hindernis für die Integration der europäischen Kapitalmärkte erwiesen als die verbleibenden regulatorischen Unterschiede. Vor diesem Hintergrund sollten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die aufsichtsrechtliche Effektivität erhöhen, indem sie sowohl die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) als auch die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA) stärken und teilweise reformieren. Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) ist die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde in Bezug auf die Finanzmärkte der Europäischen Union. Ihre Funktion besteht in (i) der Verbesserung des Anlegerschutzes, (ii) der Gewährleistung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Finanzmärkte sowie (iii) der Wahrung der Stabilität des Finanzsystems. Insbesondere für den Prozess der tieferen Integration europäischer Kapitalmärkte kommt ihr eine hervorgehobene Bedeutung zu. Gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden stellt sie also sicher, dass Kleinanleger innerhalb der EU wirksam und gleichermaßen geschützt werden. So setzt sich der Rat der Aufseher, der alle politischen Beschlüsse der ESMA fasst, derzeit aus den Vertretern dieser nationalen Behörden aller EU-Mitgliedsstaaten sowie der drei anderen Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zusammen. Außerdem nehmen Vertreter weiterer Institutionen, etwa der Europäischen Kommission, teil, die jedoch nicht stimmberechtigt sind. Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die ESMA all ihre Aufträge ausführt. Dies führt jedoch aus der Perspektive der Jungen Liberalen Bayern zu Effektivitäts- und Handlungsdefiziten, da alle operativen Entscheidungen durch diesen Rat getroffen werden. Aus diesem Grund fordern wir JuLis Bayern zunächst perspektivisch eine Reform des Rates der Aufseher, die in Form eines kompakteren Exekutivgremiums ausgearbeitet werden soll. Dazu soll die Zahl der Mitglieder dieses Gremiums deutlich gesenkt, jedoch die alleinige Befugnis für alle Aufsichts- und Verwaltungsentscheidungen auf ihn übertragen werden. Die Erarbeitung technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards (Level 2 der europäischen Gesetzgebung) auf der Grundlage von EU-Verordnungen und -Richtlinien (Level 1 der europäischen Gesetzgebung) der Kommission soll weiterhin bei dem Rat der Aufseher verbleiben – unter Berücksichtigung der verschobenen Kompetenzen in das kompaktere Exekutivgremium. Dies erachten wir deshalb als wichtig, damit die grenzüberschreitende Vergleichbarkeit der erarbeiteten Standards sichergestellt bleibt.
  • Besserer Kapitalmarktzugang für Unternehmen.
  • Weiterentwicklung der öffentlichen Wagniskapitalfinanzierung auf europäischer Ebene und bessere Exit-Optionen: Trotz eines Anstiegs der Venture Capital – Finanzierung für Start-Ups in ganz Europa ist das Gesamtvolumen der Wagniskapitalinvestitionen im Vergleich zu den Vereinigten Staaten deutlich geringer. Das kumulative Volumen in Frankreich und Deutschland, gemessen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist ca. achtmal kleiner als in den USA. Außerdem mangelt es der Europäischen Union an großen institutionellen Investoren, die sich an großvolumigen Finanzierungsrunden in der Spätphase eines jüngst gegründeten Unternehmens beteiligen können. Damit fehlen der EU wichtige Vernetzungseffekte in der Wagniskapitalbranche sowie die daraus resultieren positiven externen Effekte (z. B. das Know-How der institutionellen Anleger). Dabei spielt gerade Venture Capital eine signifikante Rolle bei der Förderung bahnbrechender Innovationen. Das Potenzial für echte (technologische) Innovationen ist groß – jedoch bedarf es grundlegender Maßnahmen, um das Kapital großer VC-Investoren produktiv zu nutzen. Wir JuLis Bayern lehnen vor diesem Hintergrund zunächst öffentliche Ko-Investitionen in Fonds entschieden ab. Diese industriepolitische Maßnahme weist erhebliche Risiken auf, die durch die folgenden Faktoren begründet werden können: (i) Staatlich unterstützte Investitionsgesellschaften verfügen nicht über das (branchen-)spezifische Fachwissen für Direktinvestitionen, um zukünftige Sektoren und Unternehmen zu identifizieren; (ii) Direkte öffentliche Investitionen können private Akteure u. U. verdrängen, die unter anderen Voraussetzungen in Rentabilitäts- und Kapitalbeschaffungszielen konkurrieren; (iii) Eine solche politische Entscheidung kann rasch in wirtschaftliche Individualinteressen verfangen oder aufgrund politökonomischer Gründe verzerrt sein. Die Forschung hat evaluiert, dass der langfristige Erfolg dieser Maßnahmen aufgrund der genannten Faktoren uneindeutig ist. Stattdessen fordern wir die Europäische Union auf, verstärkt Initiativen aufzubauen, die sich bereits für den Aufbau eines VC-Ökosystems bewährt haben. Uns geht es dabei insbesondere um Wagniskapitalgeber für die Spätphasenfinanzierung. Als exemplarisches Beispiel nennen wir an dieser Stelle Israel.
  • Institutionelle Anleger stärken.
  • Kapitalmarktbeteiligung der privaten Haushalte erhöhen.
  • Steuerliche Hemmnisse für Eigenkapitalfinanzierung abbauen: Innerhalb der Europäischen Union wird der Unternehmensfinanzierung durch Banken eine sehr große Bedeutung beigemessen. Dies hat zur Folge, dass der Anteil der Fremdkapitalfinanzierung von nichtfinanziellen Unternehmen hoch ist. Sicherlich existieren in bankenbasierten Modellen der Unternehmensfinanzierung einige Vorteile, z. B. insbesondere für Unternehmen, die aufgrund fehlender Reputation und mangelnder Transparenz keinen Zugang zum Kapitalmarkt haben. Gleichzeitig ist jedoch zu beachten, dass die Kapitalmarktfinanzierung für das Wachstum hoch entwickelter Volkswirtschaften, das stark von Innovationen abhängt, bedeutender ist. Vor allem etablierte und große Unternehmen mit ausreichend Eigenkapital können sich direkt durch die Ausgabe von Anleihen oder Aktien über den Kapitalmarkt finanzieren. Dadurch können sich solche Unternehmen selbst während einer Bankenkrise weiterhin finanzieren, in der die Vergabe von Krediten i. a. R. sehr eingeschränkt abläuft. Ein Hindernis für eine stärkere Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen ist die steuerliche Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapital. Dies besteht insofern als dass die Kosten des Fremdkapitals (Zinsen) von der Bemessungsgrundlage der Körperschaft- oder Einkommensteuer abgezogen werden können – dies gilt jedoch nicht für jene Kosten des Eigenkapitals. Dieser „Debt-Equity Bias“ besteht in den meisten EU-Mitgliedsstaaten, auch in Deutschland. Dazu hat die Europäische Kommission im Rahmen eines dritten Anlaufs mit einem Richtlinienvorschlag (DEBRA) im Jahr 2022 auf den Verschuldungsanreiz reagiert. Darin war vorgesehen, dass zum einen kalkulatorische Eigenkapitalzinsen bei Europäischen Kapitalgesellschaften steuerlich zum Abzug zugelassen werden und zum anderen die steuerliche Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen begrenzt wird. Wir Junge Liberale Bayern erkennen die Verzerrung des „Debt-Equity Bias“, schließen uns jedoch der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats des BMF aus dem Jahr 2023 an. Der Richtlinienvorschlag vermag es nicht, den Anreiz zur Fremdkapitalfinanzierung gezielt zu beseitigen. Als Grund führen wir die vorgesehene Kombination einer begünstigenden Maßnahme (der Abzug kalkulatorischer Eigenkapitalzinsen) mit einer belastenden Maßnahme (Abzugsbeschränkung für Fremdkapitalzinsen) an. Sie führt nicht dazu, dass mit Eigenkapital oder mit Fremdkapital finanzierte Investitionen steuerlich systematisch gleich belastet sind. Hinzu muss erwähnt sein, dass der Richtlinienvorschlag nur körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen erfasst, primär also Kapitalgesellschaften, und damit die vor allem in Deutschland bedeutsamen Personengesellschaften ebenso wie Einzelunternehmen ausgenommen sind. Wir fordern daher die Europäische Kommission auf, perspektivisch eine Richtlinie zu erarbeiten, die DEBRA ersetzt und dabei (i) den „Debt-Equity Bias“ tatsächlich gezielt rationalisiert sowie (ii) die Unterschiede der Steuersysteme der Mitgliedsstaaten der EU berücksichtigt.
  • Erleichterung von Verbriefungen zur Bankenfinanzierung.

Antragsteller: JuLis Bayern, Dominic Hartlieb

Gültigkeit: 5 Jahre

Weitere Beschlüsse

09.11.2025

Next Level Kommunalwahl – Kommunalwahlprogramm für die Kommunalwahl 2026

Wir wollen eine kommunale Politik, die jungen Menschen Chancen gibt, Verwaltung effizient macht, Teilhabe ermöglicht und Städte sowie Gemeinden in...
08.11.2025

Keine Preise für Antisemiten!

Die Jungen Liberalen in Bayern missbilligen die Verleihung des Thomas-Dehler-Preises an Benjamin Idriz und fordern Möglichkeiten der Rücknahme zu prüfen. ...
09.11.2025

Familienclans nur auf eigene Rechnung

Wir betrachten die Auslegung des Bürgergelds im Hinblick auf Sozialleistungen für Kinder kritisch. Insbesondere problematisch ist die Tatsache, dass sich...