„Mehr Anonymität wagen“ – Hürden in Bayern für Whistleblower und Anzeigeerstatter mit dem anonymen Hinweisgebersystem abbauen

Bei einer Anzeigeerstattung ist zunächst jeder Zeuge zur Angabe seiner Personalien verpflichtet. Genau dies kann für potentielle Whistleblower oder Anzeigeerstatter im Einzelfall jedoch bereits eine zu große Hürde bedeuten, um relevante Informationen an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Im Zusammenhang mit bestimmten Deliktsfeldern kann das Auftauchen des Klarnamens in Ermittlungsakten zu erheblichen beruflichen und sozialen Konsequenzen führen oder sogar ein persönliches Sicherheitsrisiko bedeuten. In diesen Fällen bietet das anonyme Hinweisgebersystem den Vorteil der Anzeige ohne Preisgabe der Identität verbunden mit der Möglichkeit einer weiterführenden anonymen Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden mittels eines virtuellen Postfachs. 

Die Jungen Liberalen Bayern fordern daher: 

Die aktuell von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg betriebene anonyme Hinweisgeber-Plattform wird nach baden-württembergischem Vorbild an das Bayerische Landeskriminalamt angegliedert und zusätzlich für die Bekämpfung von Korruption im Allgemeinen, Wirtschaftskriminalität, Rechtsextremismus, islamistischen Extremismus, Antisemitismus, Terrorismus und Linksextremismus herangezogen. Zudem soll die Plattform auch ein niedrigschwelliges Angebot für Hinweise von bspw. ausländischen Regimekritikern oder ausländischen Studenten sein, die durch Akteure ihrer Herkunftsstaaten in Deutschland illegal unter Beobachtung stehen oder unter Druck gesetzt werden. 

Gültigkeit: 5 Jahre

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