Antragsleitfaden

Du möchtest unsere inhaltliche Positionen selbst mitbestimmen? Dir liegt ein politisches Thema besonders am Herzen, wozu wir JuLis uns Deiner Meinung nach äußern sollten? Super, denn wir schreiben Basisbeteiligung groß! Daher steht es jedem Mitglied frei, Anträge einzureichen und so unsere Beschlusslage mitzugestalten. Im Folgenden erfährst Du, was Du dabei beachten solltest.

Bei uns ist auf den meisten Ebenen jedes Mitglied antragsberechtigt. Erst auf Bundesebene musst du entweder Delegierter sein oder vorab eine gewisse Anzahl anderer Mitglieder von Deinem Antrag überzeugen, um diesen einbringen zu können. Aber für den Anfang ist es ohnehin empfehlenswert, Deinen Antrag erst einmal bei einer Kreismitgliederversammlung einzubringen. Denn von dort aus wird er dann an die jeweils passende, höhere Ebene weitergeleitet. Wenn Du also ein wichtiges Thema hast, das Dir auf den Nägeln brennt und zu dem wir JuLis aus Deiner Sicht unbedingt mal Stellung beziehen sollten, zögere nicht, einen entsprechenden Antrag zu schreiben. Aber bevor Du dies tust, möchten wir Dich auf einige Merkmale aufmerksam machen, die für Anträge wichtig sind.

 

Relevanz

Das Thema sollte mindestens für die Ebene, auf der Du den Antrag einreichst, von Relevanz sein und – zum Beispiel bei Bundeskongressen – nicht nur für ein einzelnes Bundesland oder in Deiner Stadt von Bedeutung sein. Denn in solchen Fällen ist es sinnvoller, den Antrag auf der entsprechend niedrigeren Ebene zu stellen.

 

Redundanz

Es ist kein Problem, unsere bestehende Beschlusslage wieder zu ändern, doch bevor Du einen Antrag schreibst, solltest Du prüfen, ob wir nicht bereits inhaltlich gleichlautende Beschlüsse zu Deinem Thema haben. Durchsuche dafür am besten unsere Landesbeschlusssammlung bzw. die Bundesbeschlusssammlung

 

Antrag schreiben

Bist Du zu dem Schluss gekommen, dass es sinnvoll wäre, wenn die JuLis zu Deinem Thema Beschluss fassen, geht es an das eigentliche Schreiben des Antrages. Das kann manchmal komplizierter sein, als man denkt. Deshalb erklären wir es Dir hier Schritt für Schritt:

Eine schriftliche Begründung ist optional und hilft anderen JuLis, die Intention deines Antrags besser zu verstehen. Oftmals kann es sinnvoll sein, lange Begründungen für bestimmte Forderungen nicht in den Antragstext selbst, sondern in die Begründung zu packen. Dabei solltest Du allerdings beachten, dass die Begründung nicht Teil deines Antrages bzw. des späteren Beschlusses ist. Sie sollte daher keine neuen Forderungen enthalten und dient lediglich dem besseren Verständnis des Sachverhaltes sowie der Überzeugungskraft Deines Antrages. In vielen Anträgen ließt man daher auch dort, wo eigentlich die Begründung stehen sollte, den Verweis „erfolgt mündlich“.

Das bedeutet, dass du als Antragsteller Deinen Antrag vor dem Kongress mündlich begründen möchtest und daher auf eine schriftliche Begründung verzichtest. Dies birgt allerdings bei komplexeren Themen die Gefahr, dass ein Antrag beim ersten Lesen nicht verstanden und somit nicht „hochgemüllert“ wird. Das Problem dabei: Einen Antrag, der aufgrund einer fehlenden Begründung gar nicht erst „hochgemüllert“ wird, kannst Du auf dem Kongress gar nicht erst mündlich begründen. Es lohnt sich für dich also in der Regel, eine schriftliche Begründung zu verfassen. Trotzdem bleibt diese natürlich freiwillig und wird – vor allem bei kurzen Anträgen – zumeist nicht in Anspruch genommen.

Der fertige Antrag

Hier ein Beispiel für einen ausformulierten Antrag:

Antragsteller: JuLis Musterstadt, Max Mustermann, Maxima Muster

Stille Feiertage = Tanzverbot? Wir tanzen trotzdem!

Die Jungen Liberalen sind der Überzeugung, dass Menschen ihren Glauben an stillen Feiertagen auch dann praktizieren können, wenn anders bzw. nicht-gläubige Menschen an diesen Tagen tanzen. In vielen Bundesländern gibt es bis zu zehn der sogenannten „Stillen Feiertage“, an denen es freien Bürgern nicht gestattet ist zu tanzen. Dies ist im aufgeklärten, säkularen Europa ein unhaltbarer Zustand. Die JuLis fordern daher:

– Die Abschaffung jedweder Sonderregelungen für Bürger an „Stillen Feiertagen“
– Die Aufhebung entsprechender Auflagen für alle Discotheken-Besitzer

Begründung: Erfolgt mündlich.

Antrag einreichen

Herzlichen Glückwunsch! Dein Antrag ist fertig. Nun musst Du ihn nur noch fristgerecht einreichen. In der Regel erhältst Du mehrere Wochen vor einem Kongress bzw. einer Mitgliederversammlung eine E-Mail oder eine schriftliche Einladung, in der Du erfährst, bis wann und wo Du deinen Antrag einreichen musst.

 

Auf dem Kongress

Wenn Du Deinen Antrag verfasst und fristgerecht eingereicht hast, wird er in das Antragsbuch zum entsprechenden Kongress aufgenommen. Darin sind alle eingereichten Anträge gebündelt und nach Themen sortiert. Das können schon mal ganz schön viele sein. Deshalb muss auf bzw. vor dem Kongress entschieden werden, welche Anträge in welcher Reihenfolge beraten werden sollen. Schließlich ist die Zeit begrenzt und es klappt fast nie, dass alle Anträge diskutiert werden können. Welche Anträge diskutiert werden, entscheiden bei uns JuLis die Delegierten bzw. Mitglieder selbst; im sogenannten Alex-Müller-Verfahren. Es ist die letzte Hürde, die Dein Antrag vor der eigentlichen Beratung nehmen muss.

Wird Dein Antrag aufgerufen, musst du ihn vor dem Kongress begründen. Daraufhin folgt die inhaltliche Debatte mit anschließender Abstimmung. Kannst Du den Kongress von Deiner Meinung überzeugen und stimmt er Deinem Antrag zu, wird er zur Beschlusslage der JuLis und anschließend von unserem Verband öffentlich sowie in der politischen Arbeit vertreten.