Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten

Um das deutsche Asylsystem weiter zu entlasten, braucht es ein geregeltes Verfahren zur Einstufung weiterer sicherer Herkunftsstaaten. Die Bundesregierung soll prüfen, inwieweit Staaten, deren Anerkennungsquote seit mindestens fünf Jahren konstant und sowie im Durchschnitt der letzten zehn Jahre unter fünf Prozent liegt, die aber in der Vergangenheit nicht als sichere Herkunftsstaaten eingestuft waren, basierend auf den aktuellen Einschätzungen des Auswärtigen Amts wahrscheinlich die Voraussetzungen für eine entsprechende Einstufung erfüllen. Für Staaten, die im Zuge dieser Vorprüfung eine positive Einschätzung zu einer möglichen Einstufung erhalten haben, soll im Anschluss eine vollständige Prüfung zur Einstufung als sichere Herkunftsstaaten unter Beachtung der Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes und der EU- Asylverfahrensrichtlinie erfolgen. So wollen wir insbesondere erreichen, dass die sogenannten Maghreb- Staaten Tunesien, Algerien und Marokko, sowie Georgien, Moldawien und Indien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden können.

Antragssteller: JuLis Oberbayern

Gültigkeit: 5 Jahre

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