07.11.2025

Behördliche Datenspeicherung nur mit Zweckbindung – für echte Datensparsamkeit im Staat

Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine konsequente Umsetzung des Prinzips der Datensparsamkeit in öffentlichen Institutionen. Personenbezogene Daten sollen von Behörden und Nichtregierungsorganisationen nur gespeichert und verarbeitet werden dürfen, wenn:

  1. ein konkreter Zweck, eine klare Rechtsgrundlage und eine erforderliche Notwendigkeit besteht.
  2. die betroffene Person auf Nachfrage, vollständig über dieses Vorgehen informiert wird.
  3. es eine klare Regelung zur Speicherdauer, Zugriffsbegrenzung und Löschung gibt.

Insbesondere fordern wir:

  • Die Einführung einer KI-„Zweckprüfungspflicht“ bei besonders sensiblen Daten (z.B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten, Daten von Kindern)
  • Ein Verbot der anlasslosen Datenspeicherung bei Ämtern und Behörden, sofern keine rechtliche Notwendigkeit oder ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person vorliegt.
  • Eine automatische Löschung personenbezogener Daten nach Wegfall des Speicherzwecks.

Antragsteller: JuLis Mittelfranken

Gültigkeit: 5 Jahre

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