Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine konsequente Umsetzung des Prinzips der Datensparsamkeit in öffentlichen Institutionen. Personenbezogene Daten sollen von Behörden und Nichtregierungsorganisationen nur gespeichert und verarbeitet werden dürfen, wenn:
- ein konkreter Zweck, eine klare Rechtsgrundlage und eine erforderliche Notwendigkeit besteht.
- die betroffene Person auf Nachfrage, vollständig über dieses Vorgehen informiert wird.
- es eine klare Regelung zur Speicherdauer, Zugriffsbegrenzung und Löschung gibt.
Insbesondere fordern wir:
- Die Einführung einer KI-„Zweckprüfungspflicht“ bei besonders sensiblen Daten (z.B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten, Daten von Kindern)
- Ein Verbot der anlasslosen Datenspeicherung bei Ämtern und Behörden, sofern keine rechtliche Notwendigkeit oder ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person vorliegt.
- Eine automatische Löschung personenbezogener Daten nach Wegfall des Speicherzwecks.
Antragsteller: JuLis Mittelfranken
Gültigkeit: 5 Jahre