Wir betrachten die Auslegung des Bürgergelds im Hinblick auf Sozialleistungen für Kinder kritisch. Insbesondere problematisch ist die Tatsache, dass sich Arbeitnehmer in unteren Einkommensschichten bei der Familienplanung ernsthaft Gedanken machen müssen, ob diese finanzierbar sind, während Sozialhilfeempfänger pro Kind höhere Leistungen erhalten.
Dies untergräbt den Grundsatz „Arbeit muss sich lohnen“ und fördert Abhängigkeit statt Eigenverantwortung. Aus unserer Sicht soll der Staat unterschiedliche private Lebensentscheidungen respektieren, besonders teure aber nicht subventionieren. Die britische „Two-Child Benefit Cap“ zeigt, wie Sozialleistungen auf zwei Kinder begrenzt werden können, um Arbeit attraktiver zu machen, den Sozialhaushalt zu entlasten und das Lohnabstandsgebot einzuhalten.
Daher fordern wir:
- Die Einführung einer Deckelung für bürgergeldbezogene Sozialleistungen für Kinder nach britischem Vorbild.
- Ausnahmen für Härtefälle wie bspw. Mehrlingsgeburten, sowie für Adoptionen oder für den Fall nicht-einvernehmlicher Kinderzeugung.
- Steuersenkungen für arbeitende Familien, um Kindererziehung attraktiver zu machen.
Antragsteller: Johannes Lau
Gültigkeit: 5 Jahre