1. Klare Abgrenzung zur Partei „Die Linke“
Die JuLis Bayern schließen jede Zusammenarbeit mit der Partei Die Linke, der
Linksjugend [’solid] und dem Studierendenverband SDS aus. Das umfasst: – gemeinsame
Anträge, Erklärungen, Bündnisse und Kampagnen, – gemeinsame Veranstaltungen,
Demonstrationen und Aktionen, – Podiumsplätze oder Redezeit für Funktionsträger der
Linken auf JuLi-Veranstaltungen.
Ausgenommen sind kontroverse Formate wie Podiumsdiskussionen mit mehreren Parteien,
Wahlforen und Schuldebatten, in denen die JuLis der Linken inhaltlich entgegentreten.
Die FDP Bayern wird aufgefordert, auf allen Ebenen – Landtag, Bezirkstage, Kreistage,
Stadt- und Gemeinderäte – keine Koalitionen, Tolerierungen, Listenverbindungen oder
Absprachen mit der Linken einzugehen und dies per Vorstandsbeschluss festzuhalten.
Dieser Beschluss gilt, bis Die Linke auf Bundes- und Berliner Landesebene: – sich per
Parteitagsbeschluss ausdrücklich von antisemitischen Positionen und Akteuren
distanziert, – die Arbeitsdefinition Antisemitismus der IHRA anerkennt, – personelle
Konsequenzen aus den Vorgängen im Umfeld der Berliner Wahl zieht und
Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegenüber BDS und vergleichbaren Organisationen fasst.
2. Antisemitische Netzwerke und Clanstrukturen konsequent beobachten
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz soll antisemitische Bestrebungen aus
allen Phänomenbereichen – rechts, links, islamistisch und ausländisch gesteuert –
gleichwertig beobachten und in seinem Jahresbericht in einem eigenen Kapitel
ausweisen.
Verflechtungen zwischen extremistischen oder antisemitischen Akteuren und politischen
Parteien, deren Vorfeldorganisationen und Wahlkampfstrukturen sind gesondert zu
erfassen und zu benennen.
Die Staatsregierung legt dem Landtag jährlich ein Lagebild Clankriminalität vor, das
ausdrücklich Einflussversuche auf Politik, Verwaltung und Vereinsleben enthält.
Beim Bayerischen Landeskriminalamt wird eine Schnittstelle zwischen den Bereichen
Clankriminalität, politisch motivierte Kriminalität und Antisemitismus geschaffen.
Der Informationsaustausch mit Berlin und den anderen Ländern wird verbindlich
geregelt.
Antisemitische Straftaten werden bundeseinheitlich nach Phänomenbereich erfasst. Die
Kategorie „nicht zuzuordnen“ darf nicht mehr pauschal der rechten Szene zugeschlagen
werden.
Alle Maßnahmen erfolgen auf klarer gesetzlicher Grundlage, unter parlamentarischer
Kontrolle und unter Wahrung der Grundrechte. Eine Gesinnungsprüfung ohne
Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen lehnen wir ab
3. Kein Steuergeld für Antisemitismus – Antisemitismusklausel bei
Förderungen
Bayern führt eine Antisemitismusklausel für alle staatlichen Zuwendungen ein. Sie
gilt für Projekte aus Jugendarbeit, Bildung, Kultur, Demokratieförderung und
politischer Bildung sowie für Veranstaltungen, die mit Landesmitteln gefördert
werden.
Zuwendungsempfänger bestätigen schriftlich, dass sie und ihre Projektpartner keine
antisemitischen Inhalte verbreiten und keine Organisationen oder Personen einbinden,
die das Existenzrecht Israels bestreiten oder zur Gewalt gegen Jüdinnen und Juden
aufrufen.
Maßstab ist die Arbeitsdefinition Antisemitismus der IHRA. Die Klausel wird so
formuliert, dass sie gerichtsfest ist und legitime Kritik an der Politik der
israelischen Regierung nicht erfasst.
Bei nachgewiesenen Verstößen werden Fördermittel zurückgefordert. Der Empfänger wird
für mindestens drei Jahre von weiteren Förderungen ausgeschlossen.
Der Bayerische Jugendring und weitere landesweite Träger werden verpflichtet, die
Klausel an ihre Mitgliedsverbände weiterzugeben.
Die Prüfung erfolgt anhand öffentlich zugänglicher Informationen und von Hinweisen.
Eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz für alle Antragsteller lehnen wir ab.
Der Antisemitismusbeauftragte der Staatsregierung erhält ein Prüf- und Anhörungsrecht
bei Verdachtsfällen und berichtet dem Landtag jährlich über die Anwendung der Klausel
4. Solidarität mit Israel – Jerusalem und die Realitäten vor Ort
anerkennen
Die Jungen Liberalen Bayern bekennen sich zum Existenzrecht und zur Sicherheit
Israels als jüdischem und demokratischem Staat. Wer Antisemitismus konsequent
bekämpfen will, darf bei der Solidarität mit dem einzigen jüdischen Staat nicht auf
halber Strecke stehen bleiben. Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, sich
im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die
Bundesrepublik Deutschland: Jerusalem als ungeteilte Hauptstadt des Staates Israel
anerkennt, die deutsche Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem verlegt.Der Freistaat
Bayern verwendet in seiner amtlichen Kommunikation Jerusalem als Hauptstadt Israels.
Antragsteller: Daniel Pestner, Linus Luef, Tobias Strobel, Nick Haug, Dominykas Hartl, Jan B. Ernst, Nick Kelldorfner und Leander Spalinger
Gültigkeit: 5 Jahre