Für eine zielorientierte Haushaltspolitik (Vorbild Schweizer Kanton Aargau)

Für eine zielorientierte Haushaltspolitik nach dem Vorbild des Schweizer Kantons Aargau


Die JuLis Bayern fordern die umfassende Einführung einer ziel- und wirkungsorientierten Steuerung der Staatsfinanzen. Die Bereitstellung von Finanzmitteln soll auf kommunaler Ebene an die Erreichung konkreter politischer Ziele geknüpft werden statt Verwaltungen wie bisher ohne weitere Bedingungen Budgets zur Verfügung zu stellen. Zum Ende jeden Haushaltsjahres soll der Grad der Zielerreichung, und damit die Wirkung staatlichen Handelns, über zuvor definierte Wirkungsindikatoren gemessen werden. Die Wirkungsmessung wiederum dient den Parlamentariern als sachliche Grundlage bei der Definition der politischen Ziele und Budgets für das Folgejahr und hilft der Verwaltung bei der Identifizierung besserer Maßnahmen zur Erreichung ihrer politischen Ziele. Erst durch die Ausrichtung verwaltungsstaatlichen Handelns an den parlamentarisch definierten politischen Zielen entsteht die notwendige Transparenz für Politiker, Medien und interessierte Bürger, um die Wirksamkeit und damit die Sinn- oder Unsinnhaftigkeit staatlicher Ausgaben beurteilen zu können. Durch die Weiterentwicklung hin zu einem nach Zielen und Wirkungen gesteuerten Haushaltssystem kann Verschwendung besser identifiziert und Geld zielgerichteter eingesetzt werden. Gleichzeitig werden finanzielle Ressourcen freigesetzt, während sich die Wirksamkeit staatlichen Handelns insgesamt verbessert. Ebenso ermöglicht die Ausgabentransparenz Parlamentariern erstmals eine sachliche Beurteilung und damit eine sinnvolle Budgetzuteilung im Haushaltsplan – Parlamente bekommen damit ihr heute quasi nicht mehr existentes Budgetrecht zurück. Nicht zuletzt müssen Verwaltungen Gelder nicht mehr über kleinteilige Haushaltstitel zur Verfügung gestellt werden. Stattdessen bekommen sie die Möglichkeit, Globalbudgets in Eigenverantwortung verwalten zu können und nur an ihrem Erfolg statt an der in Haushaltstiteln definierten Zweckmäßigkeit der Ausgaben gemessen zu werden. Alleine hierdurch können deutliche Ausgabeneinsparungen erzielt werden, da Verwaltungen zum Jahresende nicht mehr gezwungen sind, ihre Budgets aufzubrauchen, um Budgetkürzungen im Folgejahr zu vermeiden. Als ein Vorbild kann das Schweizer Kanton Aargau dienen, welches eine solche Reform schon vor über zehn Jahren erfolgreich durchgeführt hat und seitdem von den Vorteilen strategisch steuerbarer Haushalte profitiert.


Antragssteller: BV Mittelfranken (verwiesen vom 92. Landeskongress)


Gültigkeit: 5 Jahre


 

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