Kein D’Hondt-Verfahren bei Kommunal- und Hochschulwahlen


Die Jungen Liberalen Bayern lehnen die Verwendung des d’Hondtschen
 Höchstzahlverfahrens für die Auszählung von Wahlen in Bayern ab, hierbei
 sei insbesondere die Verwendung bei Hochschulwahlen genannt, da das Verfahren
 kleinere Parteien und Listen gegenüber anderen Auszählungsverfahren benachteiligt.
 Das Verfahren wird bei Kommunal- und Landtagswahlen in Bayern mittlerweile deshalb
 nicht mehr verwendet, findet gegenwärtig bei Hochschulwahlen in Bayern aber
 noch Anwendung.  Stattdessen wird die Anwendung des Hare/Niemeyer- oder des Sainte-
 Laguë-Verfahren befürwortet.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: LHG Bayern


 

Weitere Beschlüsse

12.04.2026

Ein liberales Chancenwunder für den Alltag – Unsere programmatische Neuausrichtung für Bayern 2028

I. Präambel: Der Staat als Dienstleister – Ein Liberalismus der echten Chancen Nach den schmerzhaften Wahlniederlagen der letzten Jahre reicht...
10.04.2026

Wehrpflicht-Stasi? Nein, danke!

Seit Anfang 2026 müssen Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren für Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten eine...
11.04.2026

NextGen Kommunalpolitik – Digitale Beteiligungs- und Qualifizierungsformate für junge Menschen

Die Jungen Liberalen Bayern fordern den Freistaat Bayern auf, ein digitales Programm „NextGen Kommunalpolitik“ aufzubauen, das junge Menschen niedrigschwellig an...