Abbau von Hürden bei Versicherungen für Menschen mit Psychotherapie

Private biometrische Versicherungen haben derzeit die
Möglichkeit Versicherungsanträge abzulehnen oder mit Ausschlusskriterien zu versehen, wenn der Antragssteller in einem bestimmten Zeitraum eine Psychotherapie gemacht hat. Eine tiefgründigere Begründung dieser Ablehnung, beispielsweise durch besonders risikobehaftete psychische Krankheitsbilder ist
derzeit nicht notwendig.

 Die JuLis Bayern fordern, dass Versicherungsanträge nur noch mit einer Begründung in
Bezug auf die individuelle Diagnose abgelehnt oder mit Ausschlussklauseln versehen
werden können.

Antragsteller: JuLis Oberbayern

Gültigkeit: 5 Jahre

 

Weitere Beschlüsse

05.10.2024

Selbstbestimmt seinen Weg gehen – für eine liberale Reform des Scheidungsrechts

Das deutsche Scheidungsrecht basiert seit 1977 auf der Grundlage des „Zerrüttungsprinzips“, das nicht mehr, wie zuvor, auf einer Suche nach einem „schuldigen“...
05.10.2024

Heroin auf Rezept!

Seit dem Jahr 2009 ist es durch das Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung möglich, als Suchterkrankter unter pharmazeutisch kontrollierten Bedingungen hergestelltes Heroin, beziehungsweise Diacetylmorphin/Diamorphin,...
05.10.2024

Von der Zensur ins Museum: Die BzKJ hat ausgedient

Wir Junge Liberale Bayern fordern die Abschaffung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Diese Bundesbehörde existiert seit 1954 und überprüft Medien...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen