Abbau von Hürden bei Versicherungen für Menschen mit Psychotherapie

Private biometrische Versicherungen haben derzeit die
Möglichkeit Versicherungsanträge abzulehnen oder mit Ausschlusskriterien zu versehen, wenn der Antragssteller in einem bestimmten Zeitraum eine Psychotherapie gemacht hat. Eine tiefgründigere Begründung dieser Ablehnung, beispielsweise durch besonders risikobehaftete psychische Krankheitsbilder ist
derzeit nicht notwendig.

 Die JuLis Bayern fordern, dass Versicherungsanträge nur noch mit einer Begründung in
Bezug auf die individuelle Diagnose abgelehnt oder mit Ausschlussklauseln versehen
werden können.

Antragsteller: JuLis Oberbayern

Gültigkeit: 5 Jahre

 

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