Asyl mit Herz und Verstand

Die JuLis sehen in dem Grundrecht auf Asyl und im Recht auf Flüchtlingsschutz unverrückbare hohe Güter. Um die in letzter Zeit stark gestiegenen Flüchtlingszahlen auch bewältigen zu können, sind deshalb folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Vereinfachung und Beschleunigung des Asylverfahrens 
  2. Konfliktstaaten
  1. Es sind besondere „Konfliktstaaten“ zu definieren, in denen die Lebenssituation besonders gefährlich ist, wie zurzeit beispielsweise Syrien, Irak, Eritrea und Afghanistan. Um Konfliktstaaten, aus denen potentielle Flüchtlingsströme zu erwarten sind, frühzeitig zu erkennen soll ein weltweites „Frühwarnsystem“ etabliert werden.
  2. Asylanträge aus Konfliktstaaten sind zu priorisieren und im vereinfachten Verfahren zu prüfen und in aller Regel Flüchtlingsschutz zu gewähren.
  1. Aufnahmeverfahren und Sichere Herkunftsstaaten.

Während der aktuellen Flüchtlingskrise, d.h. bis zum Rückgang der Flüchtlingszahlen auf ein im letzten Jahrzehnt übliches Maß, sehen wir die zusätzliche Festlegung von „Sicheren Herkunftsstaaten“ als ein unumgängliches Mittel um die hohe Zahl an Hilfesuchenden zu bewältigen und ein rasches Asylverfahren zu gewährleisten. Sichere Herkunftsstaaten sind solche Länder aus denen Asylanträge nur geringe Chancen auf Anerkennung. In einem vereinfachtes Verfahren (als Vorbild dient das vereinfachte Verfahren des Baurechts) soll daraufhin die schnelle Bearbeitung von Asylanträgen aus Konfliktstaaten und Sicheren Herkunftsländern erfolgen. Der Regelfall wäre bei Konfliktstaaten die Anerkennung als Flüchtling und bei sicheren Herkunftsländern die Ablehnung des Asylantrags.

  1. Antragstellung im Herkunftsland

Soweit die Möglichkeit dazu besteht, soll die Antragstellung in den Herkunftsländern oder Anrainerstaaten erleichtert werden.

  1. Unterbringung 
  2. Wir sprechen uns gegen jedwede Wohnpflicht aus. Wer eine eigene Wohnung findet (z.B. bei Freunden, Verwandten oder auch im Hotel) ist berechtigt dort zu leben. Die Bewerber sind lediglich verpflichtet sich zu registrieren und ihren Wohnort anzugeben. Gleichzeitig werden Aufnahmeeinrichtungen für die Menschen angeboten, welche keine eigene Wohnung haben.
  3. Beschlagnahmungen von Privateigentum zur Unterbringung von Flüchtlingen sind nicht durchzuführen.
  4. Der Neubau von kostengünstigen Wohnungen ist dadurch zu erleichtern, dass bürokratische Vorschriften bei Neubauten – wo möglich – abgeschafft werden. Insbesondere solche hinsichtlich der Energieeffizienz sind hierbei in Erwägung zu ziehen.
  5. Integration 

Integration ist ein langfristiger Prozess. Den Bürgern ist zu vermitteln, dass Integration nicht innerhalb kürzester Zeit möglich ist. Gerade deshalb sind Bemühungen zur Integrationsförderung schnellstmöglich zu starten.

Zur ausreichenden parlamentarischen Gewichtung des Themas soll es im Bayerischen Landtag in den kommenden Jahren eine jährliche Aussprache zum Sachstand der Integration geben. Ausgangspunkt soll hierfür ein Jahresbericht der Landesregierung sein.

  1. Sprache und Bildung
  1. Die Sprachkenntnis ist einer der Grundpfeiler einer gelungenen Integration. Daher ist mit dem Erlernen der Sprache frühestmöglich zu beginnen. Für Sprach- und Integrationskurse sind einerseits auch Hilfskräfte ohne Hochschulabschluss oder Zertifikat zuzulassen. Andererseits sind die Kapazitäten an ausgebildeten Lehrern, die derzeit keine Stelle haben, entsprechend zu nutzen. Asylbewerber sollen einen uneingeschränkten Zugang zu den Integrations- und Sprachfördermaßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen erhalten. Die bereits bestehenden Möglichkeiten zur Teilnahmeverpflichtung am Integrationskurs sowie die entsprechenden Sanktionierungsmaßnahmen sollen stärker genutzt werden. Für die Kurse wird trotz dieser Pflicht ein symbolischer Beitrag erhoben. Dieser Beitrag soll zudem in gemeinsame Aktivitäten der Kursteilnehmer fließen. Auf die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen sollten auch Asylbewerber mit geringen Chancen auf Asyl einen Anspruch haben.
  2. Die Bundesländer legen die Schulpflicht im Bezug auf Flüchtlingskinder bisher unterschiedlich aus. Unserem Ermessen nach muss die Schulpflicht aber auch für Kinder von Asylbewerbern gelten und entsprechende Kapazitäten bereitgestellt werden, insbesondere die weitere Schaffung und intensive Betreuung von Übergangs- bzw. Integrationsklassen. Der Besuch einer Schule und der Kontakt mit einheimischen Gleichaltrigen ist einer der besten Wege für eine gelungene Integration und eine sinnvolle staatliche Investition.
  1. Arbeit

Asylbewerber sollen arbeiten dürfen, ohne vorher eine Wartezeit absitzen zu müssen und eine Arbeitserlaubnis von Seiten des Ausländeramtes oder der ARGE einholen zu müssen. Eine Vorrangprüfung findet nicht statt.

Wer auch nach Ablauf seines bisherigen Aufenthaltstitels langfristig selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, soll einen neuen, zunächst befristeten, später unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten.

  1. Gesellschaft

Integrationskurse sollen, über die demokratische Grundordnung, das Grundgesetz und einen Überblick über den deutschen Wertekanon hinaus, auch interkulturelle Kompetenzen vermitteln.

  1. Innere Sicherheit

Die inzwischen beinahe täglich stattfindenden Angriffe auf geplante und auch bewohnte Flüchtlingsheime sind terroristische Akte, die Angst und Schrecken verbreiten sollen. Gewalt darf in der Politik keinen Erfolg haben. Gegen extremistische Anschläge und Drohungen müssen Polizei und Verfassungsschutz daher entschlossen vorgehen und die benötigten personellen und finanziellen Ressourcen bekommen.

Darüber hinaus ist für eine gelingende Integration aber auch das offene und tolerante Klima in unserer Gesellschaft entscheidend. Wo Begegnung möglich ist und ein reges Miteinander zwischen Bevölkerung und Flüchtlingen stattfindet, kann gegenseitiges Verständnis erwachsen. Vorurteile, Hass, Gewalt und Terror sind hingegen Gift für den Integrationsprozess. Wenn rechter Hetzer versuchen, Ängste zu schüren, müssen alle Demokraten dagegen entschlossen eintreten und mit Argumenten für Aufklärung sorgen. Parteipolitische Profilierung ist in der aktuellen Situation verantwortungslos. Wer auf Stimmen am rechten Rand schielt, stärkt letztlich auch radikale Parteien.

  1. Kosten 

Sämtliche Kosten in Zusammenhang mit der Versorgung von Flüchtlingen muss der Bund tragen. Die finanziellen Mittel sind möglichst direkt an die Kommunen zu zahlen.

  1. Abschiebung 

Abschiebungen müssen insgesamt, insbesondere jedoch bei abgelehnten Bewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten, soweit zumutbar schneller vollzogen werden. Zügige Abschiebungen sind unerlässlich, um die knappen Unterbringungskapazitäten primär für Flüchtlinge aus Konfliktstaaten verfügbar zu machen.

  1. Europaweite gemeinsame Anstrengung 
  2. Die Registrierung der Flüchtlinge erfolgt innerhalb der EU über ein gemeinsames System und eine einheitliche Datenbank, über welche auch mehrfache Registrierungen festgestellt werden können. Das System untersteht der Kontrolle der EU. Die Registrierung kann in jedem Mitgliedsstaat erfolgen. Die Kompetenz für Asyl- und Einwanderungsfragen soll vollständig auf die Europäische Union übergehen.
  3. Die bisherigen Versuche, die Flüchtlinge individuell nach Schlüsseln auf die einzelnen Mitgliedsstaaten zu verteilen, sind gescheitert und waren unrealistisch. Wie sich gezeigt hat, registrieren sich Asylbewerber nur selten in ihrem Einreiseland und fühlen sich auch nicht immer an einen, durch die staatliche Verteilung bestimmten, Ort gebunden. Teilweise werden für den Weg in die von den Flüchtlingen angestrebten Länder auch hohe Gefahren, bis hin zur Lebensgefahr, in Kauf genommen. Ohne eine vermutlich flächendeckende Wiedereinführung und Befestigung innereuropäischer Grenzen lässt sich eine staatlich verordnete Verteilung nach bisherigen Erfahrungen nicht durchsetzen. Die JuLis sprechen sich jedoch gegen jede Einschränkung des Schengenraums und innereuropäische Grenzen aus.
  4. Als pragmatischen und liberalen Lösungsansatz wollen wir daher den Flüchtlingen weitestgehend selbst die Auswahl des Mitgliedsstaates, in welchem sie ihren Asylantrag stellen, überlassen. Um zu ungleiche Belastungen der Mitgliedstaaten und die Entwicklung von bewussten Abschreckungspolitiken in einzelnen Ländern zu vermeiden, soll folgender Ausgleich geschaffen werden:
  1. Es soll ein gemeinsamer, europäischer Finanztopf etabliert werden, in welchen alle Mitgliedsstaaten einzahlen. Der Finanzierungsbedarf ergibt sich aus den angenommenen Kosten für die Unterbringung und Integration aller in der EU befindlichen Flüchtlinge. Die Mitgliedsstaaten tragen die Kosten ihrer Wirtschaftskraft entsprechend. Je nach Anzahl der Asylbewerber in einem Mitgliedsstaat erhält dieser Zahlungen aus dem Finanztopf. Ein Staat, welcher überproportional viele Asylbewerber aufnimmt, erhält somit einen höheren Betrag als er einzahlt und vice versa. Umso stärker die Zahl der tatsächlich aufgenommen Flüchtlinge von der, parallel zur Kostentragungspflicht der Mitgliedsstaaten bemessenen, absoluten Zahl an Flüchtlingen, die ein Mitgliedsstaat aufgrund seiner Wirtschaftskraft theoretisch zu tragen hätte abweicht, umso höher bzw. geringer sind die Zahlungen pro Flüchtling anzusetzen.
  2. Um einwohnerschwache Mitgliedsstaaten vor einer theoretisch denkbaren tatsächlichen Überbelastung zu schützen, greift im Ausnahmefall der zweite Ausgleichsmechanismus. Wenn die Zahl an Flüchtlingen die theoretische Aufnahmepflicht dramatisch übersteigt, nicht mehr tragfähige Proportionen annimmt und der Mitgliedsstaat die Union um Hilfe anfragt, soll die Unterbringung von Flüchtlingen aus diesem Staat in unterproportional betroffenen Staaten als letztes Mittel möglich bleiben.
  1. Sozialleistungen 

Sozialleistungen für Asylbewerber müssen auf ein europaweit einheitliches Niveau gebracht werden. Geldleistungen werden während der Dauer der Asylverfahren grundsätzlich nicht ausgezahlt.

  1. Zuwanderung 

Um das Asylsystem zu entlasten ist der Weg für legale Einwanderung von Wirtschaftsmigranten durch ein echtes Zuwanderungsgesetz zu erleichtern. Anspruch auf Sozialleistungen sollen sowohl für Drittstaatsangehörige wie EU-Bürger erst nach 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit bestehen.

  1. Fluchtursachen 
  2. Uns ist bewusst, dass die Krise nur dann nachhaltig gelöst werden kann, wenn der Grund der Flucht bekämpft wird. Daher fordern wir eine sofortige, internationale militärische Intervention im Rahmen der Responsibility to Protect in der Region, an der sich auch die Bundeswehr beteiligen soll. Auch der langfristige Einsatz von Bodentruppen in der Region darf besonders angesichts unserer dortigen historischen Verantwortung kein Tabu sein. Eine Kooperation mit Russland halten wir nur dann für sinnvoll, wenn dies eine Unterstützung al-Assads ausschließt. Es muss zudem unbedingt verhindert werden, dass sich der IS auch in anderen Regionen weiter etabliert.
  3. Damit sich nicht alle Flüchtlinge auf den gefährlichen Weg nach Europa machen müssen, fordern wir außerdem eine bessere Ausstattung und Finanzierung der Flüchtlingslager in der Region. Zusammen mit den Vereinten Nationen und Flüchtlingsorganisationen muss ein weltweites Programm für humanitäre Krisen entwickelt werden. Dies beinhaltet die Einrichtung humanitärer Sicherheitskorridore mit Flüchtlingslagern sowie die Registrierung und organisierte Aufnahme von Flüchtlingen nach festen Kontingenten direkt aus diesen Lagern zur Entlastung der Nachbarregionen.
  4. Abschließend fordern wir Folgendes:
  • Den Anrainerstaaten muss Hilfestellung bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms gewährt werden. Rabatte bei EU-Beitrittsverhandlungen werden aber nicht gewährt.
  • Die Westbalkanländer müssen durch engere Bindung an die EU durch Einbeziehung einer Freihandelszone eine wirtschaftliche Perspektive bekommen.
  • Zur Bekämpfung der Fluchtursachen muss sich Deutschland auch stärker, notfalls militärisch, beispielsweise durch Einrichtung eines Sicherheitskorridors, engagieren.

Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: KV Passau


Die Gültigkeit des Antrags wurde auf dem 98. Landeskongress um 5 Jahre verlängert.


 

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