Destination 12? Jugendschutz bei Filmen reformieren


Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich für weitgehende Reformen zum Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen aus.

Weltlicher statt geistlicher Jugendschutz bei Filmen

Die Jungen Liberalen fordern, Jugendschutz bei Filmen nicht den Kirchen und Religionsgemeinschaften zu überlassen. Die Gremien der Freiwilligen Selbstkontrolle und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sind derart neu zu strukturieren, dass weder Vertreter der Kirchen noch der Religionsgemeinschaften einen Sitz in diesen Gremien zukommt.

Ferner fordern die Jungen Liberalen das Verbot der Aufführung sog. „nichtfeiertagsfreier Filme“ an stillen Feiertagen abzuschaffen. Die Forderung der Jungen Liberalen zur Abschaffung der stillen Feiertage bleibt davon unberührt.

Parental Guidance ausbauen

Die Jungen Liberalen Bayern fordern, die sog. „Parental Guidance“-Regel nach § 11 Abs. 2 JuSchG derart zu erweitern, dass auch Kinder bis 5 Jahre eine öffentliche Filmaufführung mit einem Film mit FSK 6, Kinder/Jugendliche zwischen 12 bis 15 Jahre eine öfftl. Filmaufführung mit einem Film mit FSK 16 und Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren eine öfftl. Filmaufführung mit einem Film mit FSK 18 besuchen dürfen, sofern sie von einer personensorgeberechtigten Person (meist Eltern) begleitet werden.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragssteller: KV Bayreuth (verwiesen vom 91. Landeskongress)


 

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