Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Anerkennung der gemeinnützigkeit von Vereinen
die sich mit der Förderung, dem Training und dem Umgang mit kompetitiven Videospielen
beschäftigen. §52 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) ist entsprechend zu ergänzen.
Des Weiteren soll es auch für diese Vereine möglich sein, bei Unterhalt einer
Profiabteilung, diese nach § 123 Abs. 3 Umwandlungsgesetz in eine eigenständige
Gesellschaft zu überführen um die Gemeinnützigkeit des übertragenden Vereins nicht zu
gefährden.
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragsteller: Peter Aleit