Die Straßenverkehrsordnung soll folgendermaßen angepasst werden:
Die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften soll von 100 km/h auf 120 km/h angehoben werden. Dies kann weiterhin wie bisher lokal mit Begründung eingeschränkt werden.
Antragsteller: JuLis Mittelfranken
Gültigkeit: 5 Jahre