Kein D’Hondt-Verfahren bei Kommunal- und Hochschulwahlen


Die Jungen Liberalen Bayern lehnen die Verwendung des d’Hondtschen
 Höchstzahlverfahrens für die Auszählung von Wahlen in Bayern ab, hierbei
 sei insbesondere die Verwendung bei Hochschulwahlen genannt, da das Verfahren
 kleinere Parteien und Listen gegenüber anderen Auszählungsverfahren benachteiligt.
 Das Verfahren wird bei Kommunal- und Landtagswahlen in Bayern mittlerweile deshalb
 nicht mehr verwendet, findet gegenwärtig bei Hochschulwahlen in Bayern aber
 noch Anwendung.  Stattdessen wird die Anwendung des Hare/Niemeyer- oder des Sainte-
 Laguë-Verfahren befürwortet.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: LHG Bayern


 

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