14.06.2025

Kleines Kraftwerk, großer Gewinn: Balkonkraftwerke

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Einführung eines staatlichen Förderprogramms für Balkonkraftwerke (Photovoltaikanlagen) auf Privatbalkonen und in Mehrfamilienhäusern. Dieses Programm soll Kauf und Installation finanziell unterstützen und dabei durch ein innovatives Rückzahlungsmodell auch der Staatskasse
zugutekommen.

Förder- und Rückzahlungsmechanismus:

Förderungshöhe und -bedingungen: Der Staat übernimmt bis zu 30% der Anschaffungskosten und 20% der Installationskosten für Balkonkraftwerke. Diese Förderung ist an eine fünfjährige Laufzeit gebunden.

Rückzahlungsmechanismus und Gewinnbeteiligung des Staates:

Haushalte, die durch ihre Solaranlage Energiekosten einsparen, erhalten ihre Förderung zunächst als zinsfreien Kredit, der nachweislich durch Energieeinsparungen abgezahlt wird.

Folgende Mechanismen sind vorgesehen:

Direkte Rückzahlung aus Einsparungen: Für jede eingesparte Kilowattstunde Strom wird ein fester Betrag vom eingesparten Haushaltsgeld an die Staatskasse überwiesen. Die Rückzahlungssumme ist so bemessen, dass der Staat über die fünf Jahre Laufzeit pro Haushalt eine Rückflussquote von mindestens 70% der Förderkosten erzielt.

Erweiterter Gewinnbeitrag: Für Haushalte, die ihren Energiebedarf durch die Solaranlage nachhaltig reduzieren und Stromüberschüsse ins Netz einspeisen, erhält der Staat eine Beteiligung am Erlös dieser Einspeisung. Dieser Gewinnanteil liegt für die ersten drei Jahre bei 20% und wird danach auf 10% gesenkt, um Anreize für langfristige Investitionen zu setzen.

Erwarteter Staatsgewinn:

Durch die Einsparungen im Stromnetz, die Einspeiseerlöse und die direkte Rückzahlung der Förderung wird der Staat im Durchschnitt eine positive Rendite von etwa 15-20% der Förderungskosten pro Haushalt erzielen. Weiterhin werden durch den breiten Einsatz der Balkonkraftwerke langfristig die Subventionslasten des Staates im Bereich fossiler Energien gesenkt, wodurch zusätzliche Einsparungen im Staatshaushalt entstehen.

Erhöhung der steuerfreien Wattleistung:

Weiterhin soll die steuerfreie Grenze für Mini- Photovoltaikanlagen für den Balkon von derzeit 800 Watt auf 1000 Watt angehoben werden. Zudem sollen zukünftig Vermieter den Einbau von Mini-Balkon-Photovoltaikanlagen nicht mehr verweigern dürfen.

Antragsteller: JuLis Schwaben

Gültigkeit: 5 Jahre

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