Schwangerschaftsabbrüche: Minderjährig und trotzdem mündig


Minderjährig und trotzdem mündig: Recht auf Selbstbestimmung auch bei Schwangerschaftsabbrüchen!


Wir JuLis fordern, dass bei minderjährigen Patientinnen zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr der Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre eigene Einsichtsfähigkeit richterlich im Eilverfahren bestätigen zulassen. Der Antrag soll formlos zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts zu stellen sein. Ausnahmsweise soll der Anwaltszwang entfallen, jedoch nur im Hinblick auf den ursprünglichen Antrag, nicht auf eventuelle Rechtsmittelverfahren gegen die Entscheidung des Gerichts.Grundsätzlich ist die Patientin im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung über die Möglichkeit zur Feststellung der Einsichtsfähigkeit zu informieren.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: BV Oberbayern

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