Im Rahmen der Stärkung von Opferschutz und der Verhinderung von Wiederholungstäterschaft fordern wir Junge Liberale Bayern eine Überarbeitung von § 81e der Strafprozessordnung (StPO). § 81e StPO soll dahingehend geändert werden, dass die biogeographische Herkunftsermittlung anhand von DNA-Spuren zur Strafverfolgung genutzt werden darf, soweit dies zur Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist. Dies soll insbesondere bei möglichen Wiederholungstaten gelten. Ziel ist es, den Ermittlungsbehörden effektive, rechtssichere Mittel zur Verfügung zu stellen, aber gleichzeitig Grundrechte, Datenschutz und Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Antragsteller: Linus Luef
Gültigkeit: 5 Jahre