Trauerzeit steht nicht nur Müttern zu – Fehl- und Totgeburten als Urlaubsgrund für alle betroffenen Elternteile!
Das ungeborene Kind hat einen anderen Stellenwert als er lebenden Verwandten beigemessen werden kann. Trotzdem ist es insbesondere für die Eltern des zu einem vor der Geburt gelegenen Zeitpunktes verstorbenen Nasciturus/Embryo ein schwerer Schicksalsschlag, der nicht nur der direkt von der Fehlgeburt betroffenen Mutter, sondern auch dem anderen Elternteil sehr nahegehen kann. Aus diesem Grund soll der andere Elternteil auch einen Anspruch auf Sonderurlaub iSd 616 BGB bekommen.
Gültigkeit: 5 Jahre
Antragsteller: JuLis Oberbayern