Seit Anfang 2026 müssen Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren für Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten eine Genehmigung der Bundeswehr einholen. Diese Änderung des Wehrpflichtgesetzes blieb jedoch weitgehend unbeachtet und wurde erst durch die aktuelle mediale Aufmerksamkeit öffentlich thematisiert.
Eine solche Genehmigungspflicht stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Sie schafft Misstrauen gegenüber jungen Männern, belastet ihre Freizügigkeit als Bürger der Europäischen Union und wirkt wie ein bürokratisches Kontrollinstrument, das nicht in einen liberalen Rechtsstaat passt.
Deshalb sprechen wir uns gegen eine Genehmigungspflicht fürAuslandsaufenthalte von Männern ab drei Monaten aus.
Die Jungen Liberalen Bayern fordern daher:
- die sofortige Streichung von Absatz 2 Paragraph 3 Wehrpflichtgesetz (WPflG),
- sowie die Streichung von Absatz 3.2 Paragraph 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG).
Antragsteller: JuLis München
Gültigkeit: 5 Jahre