München, 06.12.2019 Die Bayerische Verfassung rückt einmal mehr in den Fokus des Zeitgeschehens. Nach dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum bayerischen Integrationsgesetz verstoße die gesetzliche Verpflichtung der Vermittlung einer Leitkultur in Rundfunk- und Telemedienangeboten gegen das Grundgesetz. Diese würde die Rundfunk- und Meinungsfreiheit verletzen.
Maximilian FUNKE-KAISER, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Bayern, erklärt: „Eine sogenannte “Leitkultur” lässt sich nicht in ein Gesetz pressen. Und schon gar nicht über Staatsmedien propagieren. Die Kultur eines Landes wird von seinen Bürgern definiert. Jeder Bürger kann über die eigene Lebensführung selbst entscheiden. Das Urteil zeigt, dass das Integrationsgesetz der damaligen CSU-Alleinregierung zur reinen Stimmungsmache und Abgrenzung diente.“
FUNKE-KAISER fordert dazu: „Es ist höchste Zeit für ein Update der Bayerischen Verfassung. Sie strotzt vor unzeitgemäßen Denken und Begrifflichkeiten. Auch hier ist Bayern einmal mehr im vorletzten Jahrhundert stecken geblieben. Ziel einer Verfassung muss es auch sein, das moderne Leben einer offenen Gesellschaft widerzuspiegeln.“