Wiedereinführung des BayObLG – Folkloredenken auf einem neuen Level


München, 31.01.2019 Bayern erhält sein Bayerisches Oberstes Landesgericht in seiner Gesamtheit zurück, zum dritten Mal in der Geschichte. Am 01.02.2019 sollen die Strafsenate ihre Arbeit aufnehmen. Zuletzt wurde das Gericht 2006 unter Ministerpräsident Edmund Stoiber aus Kostengründen abgeschafft. Auf Initiative von Ministerpräsident Söder beschloss der Landtag die Wiederauferstehung. Maximilian FUNKE-KAISER, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Bayern, bemängelt: „Die Wiederbelebung des BayObLG als identitätsstiftende und kulturstärkende Maßnahme ist reines Folkloredenken. Bayern muss sich kein Heimatgericht schaffen und somit zwanghaft seine Sonderstellung gegenüber dem Bund betonen. Anstatt weitere Verwaltungsstrukturen zu schaffen sollte vielmehr die Justiz im Ganzen mit mehr Mitteln und Richterstellen gestärkt werden. Wir fordern deshalb die sofortige Wiederabschaffung des Bayerischen Obersten Landesgericht und eine sinnvolle Verteilung der Gelder im bayerischen Justizsystem.”