Nachdem die „Letzte Generation“ am Dienstag angekündigt hatte, verstärkt Aktionen in Bayern durchführen zu wollen, gibt es nun Kritik von den Jungen Liberalen. „Die Letzte Generation sucht aktuell hundert Personen, die bereit sind, für sie in Bayern Aktionen durchzuführen und dafür unter Umständen in Präventivhaft genommen zu werden – das nennt sie ihre Kampagne für mehr Klimaschutz zur Landtagswahl. Wo kommen wir im demokratischen Diskurs denn hin, wenn eine Kampagne einzig und allein darauf aufbaut, Unfrieden zu stiften und den Konflikt mit dem Gesetz zu suchen?“, so Felix Meyer, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Bayern.
„Auch wenn die meisten sich inzwischen daran gewöhnt haben, dass immer wieder genau auf diese Weise protestiert wird, muss weiterhin klar sein: Wer bei seinem Aktivismus Straftaten begeht, muss dafür auch vor Gericht seine gerechte Strafe bekommen. Wer jetzt auch noch offen Leute anwirbt, die gegen geltendes Recht verstoßen sollen, darf sich nicht darüber beschweren, wenn die eigenen Ideen nicht in den demokratischen Diskurs einfließen. Gute Ideen müssen nicht mit Gewalt durchgesetzt werden, sondern sollten von allein überzeugen.“
In einem Punkt stehen Junge Liberale und Letzte Generation allerdings gar nicht so weit voneinander entfernt: „Als JuLis Bayern stellen wir uns immer noch klar gegen eine überlange Präventivhaft, wie es sie nur in Bayern gibt. Jemanden ohne ordentliches Gerichtsurteil so lange einzusperren, ist in einem demokratischen Rechtsstaat das völlig falsche Signal. Bürgerrechte müssen für alle gelten – auch für diejenigen, die radikale Meinungen vertreten und unangemessene Protestformen wählen“, so Meyer weiter.
Die Möglichkeit, Menschen auf diese Weise bis zu zwei Monate in Gewahrsam zu nehmen, besteht noch nicht lange und kam erst über sehr umstrittene Novellierungen in das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG). „Wir sind bereits vor fünf Jahren mit der FDP gegen diese Änderungen im PAG auf die Straße gegangen. Seitdem hat unsere Meinung sich nicht geändert. Die Einführung einer Präventivhaft ohne zeitliche Obergrenze im Jahr 2018 war falsch und das ‚Reförmchen‘ 2021 nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das Polizeiaufgabengesetz dient der Gefahrenabwehr, nicht der Bestrafung. Das Strafgesetzbuch bietet genug Möglichkeiten, in einem ordentlichen Prozess ein Urteil zu fällen und gegen illegale Straßenblockaden vorzugehen. Die Präventivhaft ist dabei in ihrer aktuellen Form kein angemessenes Mittel. Darum fordern wir in unserem Wahlprogramm für die Landtagswahlen 2023 auch, den Präventivgewahrsam auf maximal 14 Tage zu beschränken“, so Meyer abschließend.