Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich für die modifizierte Entscheidungslösung aus. Die modifizierte Entscheidungslösung sieht vor, dass jeder voll geschäftsfähige deutsche Staatsangehörige nach der Vollendung seines 18. Lebensjahres von der zuständigen Behörde um eine Auskunft hinsichtlich der Bereitschaft zur Organspende erbeten wird. Sollte innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr keine Auskunft an die zuständige Behörde erfolgen, ist von einer Bereitschaft zur Organspende auszugehen. Die Jahresfrist zur Auskunftserteilung beginnt ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Auskunftsanfrage. Falls keine Auskunft erteilt wird und damit die implizite Zustimmung zur Organspende gegeben wird, ist die zuständige Behörde dazu verpflichtet, den Bürger über seine Zustimmung und mögliche Widerspruchsmöglichkeiten in Kenntnis zu setzen. Unabhängig von der Entscheidung nach der Vollendung des 18.Lebensjahres sollen Minderjährige nach Vollendung ihres 14.Lebensjahres die Möglichkeit besitzen, sich, von sich aus, positiv zu einer Organspende zu äußern. Sämtliche Anfragen, Informationen und Formulare müssen den Betroffenen in leichter Sprache zu Verfügung gestellt werden.