Selbstbestimmt leben, selbstbestimmt sterben


Neumarkt/München, 09.05.2019 Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich auf ihrem Landeskongress, der vom 03.05. bis 05.05. in Neumarkt in der Oberpfalz tagte, für eine aktive Sterbehilfe aus. Die Forderung, eine aktive Sterbehilfe zuzulassen, richtet sich in erster Linie an Menschen mit physischen oder psychischen Erkrankungen ab 18 Jahren. Dabei müssen jedoch verpflichtend optionale Behandlungsmöglichkeiten aufgezeigt und nahegelegt werden. Eine Inanspruchnahme der aktiven Sterbehilfe soll auch für Minderjährige möglich sein, sofern eine Zustimmung des Familiengerichts vorliegt und sich der Minderjährige in einer medizinisch aussichtslosen Lage befindet. Voraussetzung soll sein, dass sich auf eine anhaltende, unerträgliche körperliche oder psychische Qual berufen werden kann, welche nicht gelindert werden kann und die Folge eines schlimmen und unheilbaren unfall- oder krankheitsbedingten Leidens ist.  

Das Verfahren sieht zwei voneinander unabhängige Gutachten vor, welche die Ernsthaftigkeit des Sterbewillens attestieren. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass der Sterbewille die Folge einer temporären psychischen Erkrankung ist. Daraufhin werden die Gutachten dem sich freiwillig zur Durchführung der aktiven Sterbehilfe bereiterklärendem Arzt vorgelegt. 

Maximilian FUNKE-KAISER, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Bayern, erklärt: „Der Beschluss ist im Sinne unserer Forderung nach einem selbstbestimmten Leben nur konsequent. Denn selbstbestimmt leben muss auch selbstbestimmt sterben heißen. Gerade um Menschen mit suizidalen Gedanken erreichen zu können, muss man sie ernstnehmen und ins Gespräch kommen. Daher sollen Vorabgespräche, neben der Eröffnung der Möglichkeit einer Inanspruchnahme der aktiven Sterbehilfe, verpflichtend Alternativen in Form von Behandlungsmöglichkeiten aufzeigen. Für uns Junge Liberale steht der Heilungsprozess an erster Stelle, allerdings verschließen wir uns nicht gegenüber endgültigen persönlichen Entscheidungen.“