11.04.2026

Reform des juristischen Staatsexamens – Modulare Prüfungen statt Alles-oder-Nichts-System

Wir fordern das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie die Kultusministerkonferenz (KMK) auf, das aktuelle Staatsexamenssystem in der Juristenausbildung zu reformieren.

 Konkret soll:

  1. Das bisherige „Alles-oder-Nichts-System“ durch ein modulares Prüfungsverfahren zu ergänzen, in dem Studienleistungen und Prüfungen während des Studiums anteilig auf das Staatsexamen angerechnet werden können.
  2. Die Möglichkeit geschaffen werden, Teilprüfungen in einzelnen Rechtsgebieten (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) bereits während des Studiums verbindlich abzulegen.
  3. Ein studienintegrierter Bachelorabschluss eingeführt werden, der automatisch vergeben wird, sobald die universitären Voraussetzungen für die Zulassung zum ersten Staatsexamen erfüllt sind. Der Bachelor dient als zusätzliche Qualifikation und eröffnet den Studierenden eine berufliche Perspektive unabhängig vom Examen.

Antragsteller: JuLis Unterfranken

Gültigkeit: 5 Jahre

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