11.04.2026

Das Fußballstadion ist kein Hochsicherheitsgefängnis

Der Fußball in Deutschland lebt von Fankultur, Emotionen und gesellschaftlicher Teilhabe. Hunderttausende Menschen besuchen jedes Jahr Spiele in den Profiligen, engagieren sich in Vereinen und prägen eine lebendige Sportlandschaft. Gleichzeitig verschärfen sich sicherheitspolitische Debatten: Die Innenministerkonferenz (IMK) fordert immer wieder neue Maßnahmen, darunter personalisierte Tickets, großflächige Videoüberwachung, digitale Identitätskontrollen oder weitreichende Befugnisse für Polizeibehörden.

Diese Entwicklung droht, Fußballstadien zu Orten permanenter Kontrolle zu machen. Statt Freiheit, Gemeinschaft und Sport stehen Überwachung, Misstrauen und bürokratische Hürden im Vordergrund. Um die Balance zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten zu wahren, braucht es klare Leitlinien, die Verhältnismäßigkeit, Rechtsstaatlichkeit und die Eigenverantwortung der Vereine stärken.

Daher fordern wir Junge Liberale Bayern:

Digitalisierung und Überwachung mit Augenmaß

Begrenzung von Videoüberwachung:

Moderne Videoüberwachung kann in großen Menschenmengen dabei helfen, gefährliche Situationen schneller zu erkennen oder Straftaten aufzuklären. Gleichzeitig besteht jedoch das Risiko, dass solche Technologien zu einer nahezu vollständigen Überwachung führen, die das Gefühl von Freiheit und Privatsphäre erheblich beeinträchtigt. Besonders kritisch sind Verfahren wie automatische Gesichtserkennung oder KI‑gestützte Bewegungsanalysen, da sie tief in die Privatsphäre eingreifen und leicht missbraucht werden können. Gerade im Umfeld von Stadien, in denen viele Menschen meist friedlich zusammenkommen, wäre eine derart umfassende Überwachung unverhältnismäßig und sollte daher klar begrenzt werden.

Klare Zweckbindung digitaler Daten:

Wenn digitale Daten erhoben werden, muss eindeutig festgelegt sein, wofür sie genutzt werden dürfen. Zulässig ist ausschließlich die Verwendung zur Abwehr konkreter Gefahren oder zur Aufklärung tatsächlich stattgefundener Straftaten. Eine Nutzung für die Erstellung von Fanprofilen, für personalisierte Überwachung oder für die Weitergabe an private Unternehmen darf nicht stattfinden. Ebenso ist es wichtig, dass Daten nicht auf Vorrat gesammelt werden, nur weil die technische Möglichkeit besteht. Der Grundsatz muss lauten, dass Daten der Sicherheit dienen und nicht der umfassenden Kontrolle von Menschen.

Transparente Informationspflichten:

Damit Menschen Vertrauen in digitale Systeme behalten, müssen sie nachvollziehen können, welche Daten erhoben werden und wie mit ihnen umgegangen wird. Dazu gehört eine klare und verständliche Information darüber, welche Daten erfasst werden, wie lange sie gespeichert bleiben und zu welchem Zweck sie verwendet werden. Diese Transparenz ist entscheidend, damit Überwachung nicht im Verborgenen stattfindet, sondern demokratisch kontrollierbar bleibt und die Rechte der Fans gewahrt werden.

Kooperation statt Konfrontation

Stärkung von Fanprojekten und sozialpädagogischer Arbeit:

Wirksame Präventionsarbeit im Fußball entsteht nicht durch immer härtere Maßnahmen, sondern durch kontinuierlichen Dialog und vertrauensvolle Beziehungen. Fanprojekte, Fanbeauftragte und sozialpädagogische Angebote leisten genau diese Arbeit: Sie vermitteln zwischen Fans, Vereinen und Behörden, entschärfen Konflikte frühzeitig und schaffen Strukturen, die Gewalt vorbeugen, bevor sie entsteht. Damit diese Arbeit langfristig erfolgreich sein kann, benötigen sie verlässliche finanzielle Mittel, ausreichend Personal und stabile organisatorische Rahmenbedingungen. Nur so können sie ihre Rolle als Brücke zwischen Fanszene und Institutionen nachhaltig erfüllen.

Einbindung der Vereine und Fans in Sicherheitskonzepte:

Sicherheitsentscheidungen wirken nur dann, wenn sie von den Menschen akzeptiert werden, die sie betreffen. Deshalb sollten Vereine, Fanvertreter und lokale Behörden gemeinsam an Sicherheitskonzepten arbeiten. Fans kennen die Dynamiken in ihren Kurven, Vereine kennen die Abläufe im Stadion, und Behörden bringen sicherheitsrelevante Expertise ein. Wenn alle Beteiligten frühzeitig einbezogen werden, entstehen Lösungen, die sowohl praxistauglich als auch realistisch umsetzbar sind. Gleichzeitig stärkt dieser gemeinsame Prozess das Vertrauen und verhindert Maßnahmen, die an den Bedürfnissen der Fans vorbeigehen.

Transparente Kommunikation bei Risikospielen:

Bei Spielen mit erhöhtem Konfliktpotenzial ist eine klare und frühzeitige Kommunikation entscheidend. Statt kurzfristiger Verbote, Auflagen oder überraschender Einschränkungen braucht es nachvollziehbare Entscheidungen, die rechtzeitig mit allen Beteiligten abgestimmt werden. Transparente Kommunikation ermöglicht es Fans, Vereinen und Sicherheitskräften, sich angemessen vorzubereiten und Missverständnisse zu vermeiden. So entsteht ein planbarer Rahmen, der Sicherheit gewährleistet, ohne unnötige Spannungen zu erzeugen oder Fans unter Generalverdacht zu stellen.

Bürokratieabbau und Planungssicherheit

Keine unverhältnismäßigen Auflagen für Vereine:

Vereine dürfen nicht durch ständig wechselnde oder überzogene Sicherheitsanforderungen belastet werden, die weder planbar noch nachvollziehbar sind. Solche Auflagen erschweren nicht nur die Organisation von Spieltagen, sondern führen auch zu Unsicherheit bei Fans und Verantwortlichen. Um Verlässlichkeit zu schaffen, sollte die Innenministerkonferenz bundesweit einheitliche und rechtssichere Standards entwickeln, die für alle Beteiligten gelten. Einheitliche Regeln verhindern, dass Vereine je nach Bundesland mit völlig unterschiedlichen Erwartungen konfrontiert werden, und sorgen dafür, dass Sicherheitsmaßnahmen transparent, verhältnismäßig und gut umsetzbar bleiben.

Digitale Prozesse vereinfachen:

Genehmigungen, Sicherheitskonzepte und Abstimmungen zwischen Vereinen, Kommunen und Polizei sind oft zeitaufwendig und bürokratisch. Durch eine konsequente Digitalisierung dieser Abläufe könnten Prozesse deutlich beschleunigt und vereinfacht werden. Wichtig ist dabei jedoch, dass Digitalisierung nicht als Vorwand genutzt wird, um neue Kontrollinstrumente einzuführen oder zusätzliche Datenerhebungen zu rechtfertigen. Ziel sollte es sein, die Zusammenarbeit effizienter zu gestalten, Doppelstrukturen abzubauen und allen Beteiligten eine klare, transparente und schnelle Kommunikation zu ermöglichen, ohne die Rechte der Fans oder Vereine einzuschränken.

Wahrung der Freiheitsrechte und gesellschaftlichen Teilhabe

Fußball als öffentlicher Raum der Begegnung:

Stadien sind weit mehr als reine Sportstätten; sie sind Orte sozialer Teilhabe, an denen Menschen unterschiedlichster Hintergründe zusammenkommen, Gemeinschaft erleben und ihre Fankultur ausleben. Diese besondere Form des öffentlichen Raums lebt von Spontanität, Kreativität und emotionalem Ausdruck. Maßnahmen, die spontane Stadionbesuche erschweren, kreative Fankultur einschränken oder Ausdrucksformen unverhältnismäßig regulieren, gefährden genau diese soziale Funktion. Deshalb sollten Eingriffe in die Fankultur immer mit großer Zurückhaltung erfolgen und nur dann, wenn sie tatsächlich notwendig und verhältnismäßig sind.

Keine Kollektivstrafen:

Kollektivstrafen wie Blockschließungen, pauschale Gästefanverbote oder Einschränkungen für ganze Gruppen widersprechen grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien. Sie treffen häufig Menschen, die keinerlei Fehlverhalten gezeigt haben, und tragen eher zur Eskalation als zur Deeskalation bei. Statt ganze Gruppen unter Generalverdacht zu stellen, sollten Maßnahmen gezielt und individuell erfolgen, damit Verantwortlichkeit klar zugeordnet werden kann und Unbeteiligte nicht bestraft werden. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass Sanktionen immer an konkretes Verhalten anknüpfen müssen und nicht an Gruppenzugehörigkeit.

Konkret fordern wir:

  • Ein Verbot pauschaler Reise- und Betretungsverbote für ganze Fangruppen, egal ob in Deutschland oder im Ausland.
  • Die garantierte Anwendung der EU-Grundfreiheiten (Dienstleistungs- & Personenfreizügigkeit) für Fußballfans. Daher darf es kein Ticketkaufsverbot allein aufgrund des Wohnortes und keine pauschalen Einreiseverbote für deutsche Fans in anderen EU-Staaten geben.
  • Deeskalierende und verhältnismäßige Polizeibegleitungen anstatt Aufenthaltsverbote an Bahnhöfen, Autobahnen oder in Innenstädten.
  • Mehr Freiheit statt Einschränkungen. Fans dürfen nicht ohne akute Gefahr oder konkrete Einzelfallbegründung an Weiterfahrt oder Einlass gehindert werden. Dies beinhaltet ein Verbot von langem Festhalten („Kesseln“) von Fans an Bahnhöfen, in Zügen und an Treffpunkten, sofern keine konkrete Gefährdung vorliegt.
  • Eine bundesweite Leitlinie, die klar regelt, dass Maßnahmen gegen Individuen und nicht gegen ganze Fangruppen zu richten sind.
  • Eine Stärkung der Fanprojekte als Ansprechpartner für Behörden, Städte und Vereine.

Verhältnismäßigkeit als Leitprinzip:

Sicherheitsmaßnahmen dürfen niemals zum Selbstzweck werden, sondern müssen sich stets an ihrer tatsächlichen Wirksamkeit und Notwendigkeit messen lassen. Jede Maßnahme sollte darauf geprüft werden, wie stark sie in die Rechte der Betroffenen eingreift, ob es mildere Alternativen gibt und ob der erwartete Nutzen den Eingriff rechtfertigt. Ein konsequentes Festhalten am Verhältnismäßigkeitsprinzip stellt sicher, dass Sicherheit und Freiheit nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Nur so bleibt der Fußball ein sicherer, aber zugleich offener und lebendiger Ort.

Zukunftsfähige Sicherheitsstrategie

Prüfung bestehender Maßnahmen:

Sicherheitsmaßnahmen im Fußball müssen regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sie tatsächlich wirksam sind oder lediglich symbolische Wirkung entfalten. Die Innenministerkonferenz sollte deshalb systematisch analysieren, welche Instrumente nachweislich zur Sicherheit beitragen und welche eher auf dem Papier beruhen, ohne reale Verbesserungen zu erzielen. Eine solche Überprüfung schafft Transparenz, verhindert ineffiziente oder überzogene Eingriffe und sorgt dafür, dass Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie wirklich gebraucht werden. Nur durch eine kontinuierliche Evaluation bleibt Sicherheitspolitik im Fußball sachlich, zielgerichtet und verhältnismäßig.

Innovative, fanfreundliche Konzepte fördern:

Moderne Sicherheitsarbeit muss nicht zwangsläufig mit mehr Überwachung einhergehen. Vielmehr können kooperative Modelle, bei denen Fans, Vereine und Behörden gemeinsam Verantwortung übernehmen, zu deutlich besseren Ergebnissen führen. Auch digitale Informationssysteme, die Orientierung und Kommunikation verbessern, ohne personenbezogene Daten zu sammeln, können einen wichtigen Beitrag leisten. Ebenso entscheidend sind transparente Kommunikationsstrategien, die Vertrauen schaffen und Konflikte frühzeitig entschärfen. Solche innovativen und fanfreundlichen Ansätze sollten bundesweit unterstützt und als Best-Practice-Modelle weiterentwickelt werden.

Rechtsstaatliche Leitplanken stärken:

Sicherheitsbehörden benötigen klare Grenzen, damit Eingriffe in die Rechte von Fans und Vereinen stets nachvollziehbar und rechtlich abgesichert bleiben. Der Fußball darf nicht als Experimentierfeld für neue Überwachungstechnologien dienen, die später möglicherweise in anderen gesellschaftlichen Bereichen Anwendung finden. Rechtsstaatliche Leitplanken stellen sicher, dass Maßnahmen immer verhältnismäßig bleiben und sich an klaren gesetzlichen Vorgaben orientieren. Nur so lässt sich verhindern, dass technische Möglichkeiten über den tatsächlichen Bedarf hinaus eingesetzt werden und Freiheitsrechte schleichend eingeschränkt werden.

Verursacher zur Verantwortung ziehen

Die Jungen Liberalen Bayern erkennen an, dass der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Aufgabe des Staates ist und durch Steuern finanziert wird. Jedoch fordern wir, parallel zum Umweltrecht, ein Verursacherprinzip für kommerzielle (Hochrisiko-) Veranstaltungen. Für uns ist nicht ersichtlich, warum den Steuerzahler die Last der Veranstaltungen trifft, der Veranstalter jedoch die Früchte ziehen kann.

Daher setzen wir uns für Änderung des Bayerischen Kostengesetzes (KG) nach Bremer Vorbild ein. Für Veranstaltungen an denen voraussichtlich mehr als 10.000 Personen teilnehmen werden, können dem Veranstaltern die Kosten für zusätzlich erforderliche Polizeikräfte in Form einer Gebühr auferlegt werden.

Dies gilt für Veranstaltungen bei denen es erfahrungsgemäß zu Gewalthandlungen vor, während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, dessen Umfeldes und dessen typischen/erfahrungsgemäßen Zu- und Abgangswegen.

Eine solche Gebühr ist jedoch nur nach dem tatsächlichen Mehraufwand durch zusätzliche Polizeikräfte zu berechnen.

Antragsteller: JuLis Unterfranken

Gültigkeit: 5 Jahre

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