Höhere Strafen für den Besitz von Drogen schrecken Menschen davon ab, in dieses Milieu einzusteigen, hält Händler jedoch wohl kaum davon ab, weiter zu handeln. Viele Drogen werden in Gruppen konsumiert. Das bedeutet, dass nicht alle sondern möglicherweise nur eine Person diese illegalen Substanzen besitzt. Die anderen, die nur konsumieren, können folglich nicht bestraft werden.
Strafen sind hier oft der falsche Ansatz. Wir müssen unsere Mitbürger von den Abgründen der Drogensucht und ihren Folgen bewahren und denjenigen, die darin schon gefangen sind, helfen aus dieser Sucht herauszukommen. Das darf jedoch nicht durch Gewalt oder Polizeieinsätze geschehen, die diese Menschen abschrecken und Beweise vernichten lassen. Es darf bei ihnen keine Angst verbreiteten Misstrauen gegenüber der Polizei geschürt werden. Deswegen fordern wir, die Junge Liberale Bayern, folgende Änderungen bei den Vorgehensweisen der Polizei.
Bei den Kontrollen:
- Das Ordnungsamt soll für eine direkte Vermittlung an Hilfsangebote involviert sein.
- Vermittelte Hilfsangebote sollen freiwillig bleiben. Sie helfen aber bei der Strafminderung und sollen so einen Anreiz geben, diese wahrzunehmen.
- Die Strafminderung durch Wahrnehmung der Hilfsangebote soll offen kommuniziert werden, sodass jeder die gleiche Chance darauf hat.
- Die Polizei darf die Betroffenen vom Ort des Geschehens entfernen, um so die Sicherheit der Passanten zu gewährleisten.
- Die Mitnahme aufs Revier sollte nur bei Gewalt oder anderen Straftaten, die ein solches Vorhaben rechtfertigen, durchgeführt werden.
Im gesamten Verfahren soll gelten:
Sonstiges:
- In Problemgegenden sollen kostenlose und anonyme Drogenchecks angeboten werden:
- Diese sind in Form von Automaten am sinnvollsten.
- Sie sollen außer Reichweite von Kindern hängen.
- Sichere Konsumräume sollen geschaffen werden, wo sie sich als notwendig erweisen.
- Drogenchecks und Konsumräume sollen 24 Stunden pro Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr zur Verfügung stehen.
- Die Finanzierung erfolgt durch die jeweiligen Städte und schadet den Betroffenen damit nicht finanziell.
Antragsteller: David D. Prechtl (KV Regensburg)
Gültigkeit: 5 Jahre