11.04.2026

Schutz der freien Entfaltung – Verbot politisch-religiöser Symbole für Kinder unter 14 Jahren

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Einführung eines Verbots von Kopftüchern und politisch-religiösen Symboliken, die mit einem familiären Zwang zum Tragen einhergehen können, für Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren in Deutschland, nachempfunden dem österreichischen Modell. Dies betrifft insbesondere Symbole, die potenziell mit einem familiären Zwang zum Tragen einhergehen können. Diese Maßnahme soll die freie Entfaltung von Kindern schützen und religiöse Zwänge verhindern. Konkret fordern wir:

  • Ein Verbot des Tragens des islamischen Kopftuchs oder vergleichbarer religiöser Zeichen für Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren in öffentlichen und privaten Schulen sowie in Kindergärten.
  • Das Verbot gilt ausschließlich für religionsunmündige Minderjährige und dient der Stärkung ihrer Selbstbestimmung, ohne die verfassungsmäßige Religionsfreiheit Erwachsener einzuschränken.
  • Ausnahmen gelten für Kopfbedeckungen, die nicht religiös oder politisch motiviert sind (z. B. aus medizinischen Gründen oder als witterungsbedingter Schutz wie Mützen oder Hüte).
  • Die Regelung soll bundesweit umgesetzt werden. Sollten Fälle auftreten, in denen z. B. Schulen diese Regelung nicht umsetzen, fordern wir eine sachliche Aufklärung sowie das Ergreifen angemessener Maßnahmen auf Grundlage einer Einzelfallprüfung. Zudem soll es eine Übergangsphase von einem Jahr für die Information und Sensibilisierung betroffener Familien geben.
  • Bildungseinrichtungen erhalten den expliziten Auftrag, minderjährige Schülerinnen und Schüler über ihre Rechte und Freiheiten zu unterrichten. Dies gilt flächendeckend, insbesondere jedoch in Bezirken mit besonderen sozialen Herausforderungen sowie solchen mit einem hohen Anteil an Mitbürgerinnen und Mitbürgern muslimischen Glaubens.
  • Der Fokus liegt auf Integration und Gleichberechtigung: Kinder sollen ohne äußere Zwänge aufwachsen und sich später als mündige Erwachsene frei entscheiden können.

Antragsteller: JuLis Oberbayern

Gültigkeit: 5 Jahre

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