In den letzten Jahren ist der Bestand europäischer Aale im Freistaat auf ein kritisches Maß
gesunken. Da der europäische Aal in der Sargassosee laicht, ist es für sein Überleben
entscheidend, dass er von seinem Lebensraum (vornehmlich Binnengewässer in Europa)
ungehindert dorthin zurückwandern kann. Mit zunehmender Bebauung der Flüsse und stetig
wachsendem Druck durch die Fischerei hat sich diese Aufgabe in den letzten Jahrzehnten
erheblich erschwert. Hinzu kommt, dass es bis heute nicht möglich ist, Aale in
Gefangenschaft zu züchten. Alle im Handel erhältlichen Jungaale (sogenannte “Glasaale”)
sind wild gefangene und aufgezogene Aale. Ein künstliches Stabilisieren des Bestandes, wie
etwa beim Lachs, ist nicht möglich.
Daher fordern wir:
Im gesamten Freistaat Bayern gilt für den Fang von Aalen sowohl für den gewerblichen
Fang als auch für die Sportfischerei eine ganzjährige Schonzeit. Dieses Fangverbot soll erst
dann aufgehoben werden, wenn sich der natürliche Bestand von Aalen wieder stabilisiert
hat. Nicht mehr überlebensfähige Aale müssen dennoch entnommen werden.
Ausgenommen vom Fangverbot sind zudem Aale in Gewässern der Forellenregion, deren
Befischung wir begrüßen. Trotzdem sollen die Fischereivereine an jenen Gewässern selbst
entscheiden, wie sie mit der Befischung der Aale verbleiben.
Darüber hinaus soll der Besatz von Aalen in Flüssen und in
Stillgewässern ohne Abfluss untersagt werden. Zur Bestandswahrung des Aales sollen sich
die Aktivitäten des Freistaats Bayern zwei Kernproblemen zuwenden:
- Auf bayerischer Ebene sind die Bauwerke in Flüssen auf Überwindbarkeit durch Aale,
etwa in Form einer ausreichenden Anzahl an Fischtreppen und Umgehungsgerinnen, zu
überprüfen. Dabei ist insbesondere auf die für Aale überlebenswichtigen Lockströmungen zu
achten. Darüber hinaus sollen bestehende Querverbauungen, insbesondere an Kleinflüssen,
sofern dies nicht unverhältnismäßige Kosten hervorruft, (teil-)zurückgebaut und falls nötig
durch umweltverträgliche Lösungen wie Sohlgleiten ersetzt werden. Jeder Neubau von
Querverbauungen (dazu zählen auch Wasserkraftwerke) soll auf negative Konsequenzen für
das Ökosystem Fluss geprüft werden. - Auf europäischer Ebene sollen sich der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland dafür einsetzen, den Fang von Aalen einzustellen und illegale Fischerei konsequent zu verfolgen.
- Darüber hinaus soll die Forschung an der Fortpflanzung von Aalen ausgeweitet und
unterstützt werden, um den Artenschutz zusätzlich über Züchtung stärken zu können.
Antragssteller: Tarek Carls, Philipp Beckhove, Analena Wilhelm, Sascha Renner
Gültigkeit: 5 Jahre