05.10.2024

Bodycams – aber grundrechtefreundlich!

Wir bewerten die momentane Rechtslage zur Benutzung der sog. „Body-Cams“, also am Körper befestigte Kameras, bei der bayerischen Polizei als unzureichend. Zwar kann sie präventiv Polizisten vor Angriffen schützen, allerdings wird die Aufnahme von Polizeigewalt oft verhindert, da der kameratragende Polizist selbst Entscheidungsträger darüber ist, wann er die Kamera – zu seinem eigenen Schutz – einschaltet.

Wir fordern daher eine Änderung der Rechtslage dahingehend, dass Personen, gegen die eine polizeiliche Maßnahme vorgenommen wird, eine für den Polizisten verbindliche Aufforderung zur Aktivierung der Videoaufzeichnung aussprechen können. Darüber hinaus fordern wir das Tragen einer Vorrichtung, die beim Ziehen der Dienstwaffe die Aufzeichnung automatisch aktiviert – ein Beispiel dafür ist die Lösung des Unternehmens Axon Enterprise.

Antragsteller: JuLis Mittelfranken

Gültigkeit: 5 Jahre

Weitere Beschlüsse

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Das deutsche Scheidungsrecht basiert seit 1977 auf der Grundlage des „Zerrüttungsprinzips“, das nicht mehr, wie zuvor, auf einer Suche nach einem „schuldigen“...
05.10.2024

Heroin auf Rezept!

Seit dem Jahr 2009 ist es durch das Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung möglich, als Suchterkrankter unter pharmazeutisch kontrollierten Bedingungen hergestelltes Heroin, beziehungsweise Diacetylmorphin/Diamorphin,...
05.10.2024

Von der Zensur ins Museum: Die BzKJ hat ausgedient

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