Wir bewerten die momentane Rechtslage zur Benutzung der sog. „Body-Cams“, also am Körper befestigte Kameras, bei der bayerischen Polizei als unzureichend. Zwar kann sie präventiv Polizisten vor Angriffen schützen, allerdings wird die Aufnahme von Polizeigewalt oft verhindert, da der kameratragende Polizist selbst Entscheidungsträger darüber ist, wann er die Kamera – zu seinem eigenen Schutz – einschaltet.
Wir fordern daher eine Änderung der Rechtslage dahingehend, dass Personen, gegen die eine polizeiliche Maßnahme vorgenommen wird, eine für den Polizisten verbindliche Aufforderung zur Aktivierung der Videoaufzeichnung aussprechen können. Darüber hinaus fordern wir das Tragen einer Vorrichtung, die beim Ziehen der Dienstwaffe die Aufzeichnung automatisch aktiviert – ein Beispiel dafür ist die Lösung des Unternehmens Axon Enterprise.
Antragsteller: JuLis Mittelfranken
Gültigkeit: 5 Jahre