Briefwechsel reicht nicht – Für rechtsstaatlichen Datenschutz statt “Privacy Shield”

1. Wir fordern ein echtes, rechtskräftiges Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika. Dieses muss wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen auf legislativem Weg (mit Zustimmung des Europäischem Parlaments) ratifiziert werden und für beide Seiten rechtlich verbindlich sein.

2. Die Überwachung der Einhaltung des Abkommens und Europäischer Standards muss durch eine unabhängige Stelle sichergestellt werden. Insbesondere Darf sie nicht von der Regierung oder einzelnen Ministerien abhängig sein.

3. EU- und US-Bürger muss der Rechtsweg offenstehen. Bei Verdacht auf Verstöße gegen geltendes Recht, hat jede Person ein Recht darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.

4. Wie vom EuGH entschieden, darf das massenhafte Sammeln und Auswerten personenbezogener Daten von EU-Bürger nicht durchgeführt werden. Auch nicht außerhalb der EU.

5. Europäische Datenschutzstandards müssen garantiert sein. Dies umfasst auch das Recht auf Auskunft über gespeicherte personenbezogenen Daten.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: LAK Wirtschaft und Soziales, SV München


Hintergrund:

In der EU erhobene, personenbezogene Daten von EU-Bürgern dürfen nach europäischen Datenschutzstandards gespeichert und weiterverarbeitet werden. Datentransfer in Drittstaaten ist nur zulässig, wenn dortiges Recht EU-Standards erfüllt. Eine Ausnahmeregelung der Europäischen Kommission („Safe-Harbor-Prinzip“) wurde vom EuGH wegen Unvereinbarkeit mit der EU-Grundrechtscharta gekippt. Daraufhin schrieben sich das Handelsministerium der USA und der Handelskommissar der EU gegenseitig Briefe mit Wünschen und Zusicherungen. Diese wurden nun als „Privacy Shield“ bezeichnet und sollen nun geltende Rechtsgrundlage für Unternehmen und Bürger sein. Der Briefwechsel ist dabei kein völkerrechtliches Abkommen, sondern ein unilateraler Adäquanzbeschluss der Europäischen Kommission. Diese Briefe lassen weiterhin Datentransfers zu, ohne das amerikanisches Recht europäische Standards erfüllen muss. Das massenhafte Sammeln und Auswerten personenbezogener Daten durch US-Behörden ist weiterhin zulässig. Das Europäische Parlament hat dies in einer Resolution, die ignoriert wurde massiv kritisiert. Für EU-Bürger besteht bei vermuteten Verstößen gegen EU-Recht bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten lediglich die Möglichkeit Beschwerde einzulegen. Beschwerden werden von einem Mitglied des US-Außenministeriums überprüft. Auch der „Privacy Shield“ erfüllt die Vorgaben des EuGH nicht und wird voraussichtlich wieder gekippt werden. Statt ständig Scheinlösungen zu finden und die Forderungen des EuGH stand hält und die europäischen Datenschutzbestimmungen erfüllt. Allen voran Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), Artikel 8 (Schutz personenbezogener Daten) und Artikel 47 ( Recht auf wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht) der Grundrechtscharta der EU müssen dabei berücksichtigt werden. Die erheblichen Kritikpunkte des Europäischen Parlaments und zahlreicher europäischer Datenschutzbehörden am „Privacy Shield“ sind berechtigt und hätten berücksichtigt werden müssen. Wir unterstützen die Bestrebungen einer erneuten Klage vor dem EuGH. Europäische und amerikanische Unternehmen benötigen endlich Rechtssicherheit über ihre Rechte und Pflichten beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Das ständige Hin und Her zwischen Kommission und EuGH kann nur durch ein echtes, rechtskräftiges und EU-rechtskonformes Abkommen beendet werden.

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