Eine liberale Demokratie lebt von offener Debatte, kontroversem Austausch und dem Vertrauen darauf, dass gute Argumente im Wettbewerb überzeugen. Eine freie Gesellschaft braucht keine Angst vor Worten – sie braucht starke Bürgerinnen und Bürger, die ihre Meinung frei äußern dürfen, ohne unverhältnismäßige staatliche Eingriffe zu fürchten.
Wir Junge Liberale Bayern stehen für ein Strafrecht, das sich auf echte Rechtsverletzungen konzentriert, nicht auf politische Bewertungen von Äußerungen. Unser Ziel ist ein moderner, schlanker und klarer Rechtsstaat, der Freiheit schützt statt Sprache zu sanktionieren. Kritik ist kein Risiko, sondern die Grundlage einer lebendigen Demokratie.
Gleiche Meinungsfreiheit für alle Bürgerinnen und Bürger
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen denselben Schutz genießen – unabhängig davon, ob sie Privatperson oder Spitzenpolitiker sind. Ein demokratischer Staat braucht keine Sondertatbestände zur Ehrung politischer Amtsträger. Daher fordern wir:
- die ersatzlose Streichung des § 188 StGB. Die bestehende Strafrahmenerhöhung ist unverhältnismäßig und führt zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Bürgerinnen und Bürgern.
- die Abschaffung des § 90 StGB. Eine freie Gesellschaft braucht kein Sonderstrafrecht zum Schutz staatlicher Würdenträger.
Meinungsfreiheit vor unklaren Strafnormen
Wo das Strafrecht unbestimmte Grenzen zieht, entsteht Unsicherheit – und Unsicherheit hemmt Debatte. Der normale Ehrschutz (§§ 185–187 StGB) bietet bereits umfassende Abwehrmöglichkeiten gegen persönliche Angriffe, Beleidigungen oder Verleumdungen. Daher fordern wir:
- die Streichung von § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Die Grenze zwischen zulässiger Meinung und strafbarer Äußerung bleibt in der Praxis zu vage.
Für eine Debattenkultur ohne staatlich geförderte Denunziation
Meldeportale für angebliche Straftaten im Netz schaffen ein Klima des Misstrauens und fördern Denunziation statt Dialog. Wir stehen für Zivilcourage – nicht für staatlich legitimierte Hinweisportale für Meinungsdelikte. Eine liberale Gesellschaft lebt von Diskussion – nicht von anonymer Meldung. Deshalb setzen wir uns ein:
- gegen die Einrichtung jeglicher Meldeportale für Äußerungsdelikte, sowie für die Abschaffung bereits bestehender Portale.
Rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit bei Ermittlungsmaßnahmen
Wohnungsdurchsuchungen und Beschlagnahmen sind ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre. Zur ausschließlichen Verfolgung von Äußerungsdelikten stehen regelmäßig mildere, ebenso effektive Mittel zur Verfügung (z. B. Screenshots, digitale Sicherungen). Wir fordern daher:
- Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Äußerungsdelikten (§§ 185–187, 130 StGB) nur dann zuzulassen, wenn ein Tatnachweis anderweitig nicht möglich ist und keine sonstigen anderweitigen Straftaten begangen worden sind. So stellen wir sicher, dass der Staat nur dort eingreift, wo es absolut erforderlich ist.
- Beschlagnahme sowie Einziehungen von digitalen Datenträgern zur Verfolgung von Äußerungsdelikten grundsätzlich zu verbieten, wenn nicht zusätzlich anderweitige Straftaten begangen worden sind.
Antragsteller: JuLis Unterfranken
Gültigkeit: 5 Jahre