11.04.2026

„Durch Weisheit wird ein Haus gebaut und durch Verstand erhalten.“ – Weniger staatlicher Einfluss im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter

Der deutsche Wohnungsmarkt ist seit Beginn der Coronapandemie unter enormen Druck geraten. Die Wohnungsknappheit in Ballungszentren und rund um Großstädte nimmt stetig zu, der Neubau von Wohngebäuden befindet sich in einem Negativtrend. Anstelle einer transparenten und effektiven Subventions- und Regulationspolitik werfen sowohl die vergangenen als auch die amtierende Bundesregierung mit arbiträren Vorschlägen um sich, um die Verantwortung für die obige Situation auf das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter abzuwälzen. Vor diesem Hintergrund fordern die Jungen Liberalen Bayern deshalb folgende Maßnahmen:

  • keine bundesweite Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe. An ihrer Stelle sollen Subventionen lediglich in Form eines festen und ortsunabhängigen Wohngeldes erfolgen. Dieses soll direkt an den Vermieter gehen, um etwaigen Missbrauch zu vermeiden und Mietrückstände zu vermeiden und wird auf die Miete angerechnet. Dessen Staffelung soll, nach bayerischem Modell, bundesweit Anwendung finden.
  • staatliche Eingriffe in die Bepreisung im Wohnungsmarkt komplett zu verbieten. Die Aufgabe des Staates ist es in der freien Marktwirtschaft nicht, Preisbildung zu beeinflussen, da dessen Auswirkungen nicht abgeschätzt werden können.
  • eine genauere Unterscheidung zwischen privater Vermietung und kommerziellen Wohnungsgebern in den bestehenden, umfassenden Gesetzesauflagen für Vermieter. So gelten alle mit bis zu drei vermieteten Wohneinheiten, sofern diese nicht gemeinsam 500m2 Wohnfläche übersteigen, zukünftig als Privatvermieter und sind sowohl in der Abrechnung der Nebenkosten und der CO2-Bepreisung, Sanierungsmaßnahmen sowie der vertraglichen Gestaltung von Mietverhältnissen freier zu behandeln.
  • dass die im Gebäudeenergiegesetz geforderten Maßnahmen zur kommunalen Wärmeplanung nicht auf Eigentümer und Vermieter, und damit auch die Mieter, abgewälzt werden. Jede Kommune verpflichtet sich, im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung, sofern Sanierungsmaßnahmen nicht zentral durchgeführt werden können (bspw. durch Anbindung an ein Fernwärmenetz) zur finanziellen und organisatorischen Unterstützung der Eigentümer vor Ort durch Rückstellungen und Subvention.
  • die verpflichtenden Sanierungsmaßnahmen des GEG auszusetzen. Diese sind aus unserer Sicht arbiträr und erfüllen nicht den Zweck einer innovativen und zukunftsorientierten Umweltpolitik, sondern zeichnen sich als ein Hemmschuh dieser aus.

Antragsteller: JuLis Unterfranken

Gültigkeit: 5 Jahre

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