17.10.2026

Ensembleschutz… Afuera!

Der Ensembleschutz nach Bayerischem Denkmalschutzgesetz sorgt dafür, dass Anlagen, wenn sie „erhaltenswürdig“ sind, zusätzlich unter den Denkmalschutz fallen, obwohl sie keinerlei schützenswerte Bestandteile aufweisen.

Was genau „erhaltenswürdig“ bedeutet, ist nirgendwo festgelegt.

Die Existenz eines einzigen unter Denkmalschutz gestellten Objekts kann dazu führen, dass alte, sicherheitsgefährdende Anlagen weder abgerissen, umgebaut, ordentlich restauriert oder zu einem anderen Zweck verwendet werden dürfen.

Das Ensembleschutzgesetz gefährdet damit nicht nur aktiv diejenigen, die in einem vom Ensembleschutz inbegriffenen Gebäude tätig sind oder es aus irgendwelchen Gründen betreten müssen.

Deswegen fordern wir, die Jungen Liberalen Bayern, die Streichung des Ensembleschutzgesetzes, Art. 1 (3) BayDSchG (Bayerisches Denkmalschutzgesetz) und damit die Abschaffung von Ensembles in Bezug auf vom Denkmalschutz geschützte Anlagen.

So wollen wir die Möglichkeit schaffen, Gebäude zu sanieren, umzubauen oder abzureißen, wenn sie baufällig sind.

Wird so neuer Platz geschaffen, kann dieser für Bürogebäude oder Wohnanlagen verwendet werden.

Die Denkmäler bleiben dabei erhalten.

Antragsteller: JuLis Oberpfalz

Gültigkeit: 5 Jahre

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