Um die regionale Wirtschaft, das internationale Ansehen von Bayern und die allgemeine Lebensqualität Bayerns zu verbessern, muss das Gründen und Operieren für Unternehmen leicht und attraktiv gemacht werden.
Dafür muss Bayern Vorreiter innerhalb Deutschlands werden, was die Unternehmensgründung, den Erfolg und die Standortloyalität der Unternehmen angeht. Das kann mithilfe verschiedener Hebel erreicht werden:
Der Freistaat Bayern empfiehlt den Gemeinden die folgenden Entlastungen der Gewerbesteuer:
1. Kapitalgesellschaften werden in den ersten zwei Jahren nach ihrer Gründung komplett und vom 3. bis zum 5. Jahr zu 50 % von der Gewerbesteuer befreit.
2. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten einen regionalen, steuerfreien Einkommensteuer-Zuschuss von bis zu 10.000 – 25.000 € pro Jahr für maximal 3 Jahre. Außerdem werden sie bis zu einem Jahresgewinn von 100.000 € von der Gewerbesteuer befreit.
Werden diese Förderungen wahrgenommen, bezuschusst der Freistaat Bayern die Städte mit einem Teil der, auf diese Weise versäumten, Steuereinnahmen.
Bis zu 250.000 € können zudem steuerfrei in Forschung und Entwicklung reinvestiert werden.
Bayern führt einen „Newcomer-of-the-Year“-Award ein, der jährlich in den Kategorien KI, Industrie, GreenTech, Handwerk, MedTech, Software und Studentenstartup Gewinner auswählt und die ersten 3 Plätze je Kategorie mit selbst ausgewählten Preisen ehrt. Die Zeremonie wird vom Bayerischen Landtag durchgeführt und die Ehrung vom Bayerischen Ministerpräsidenten vorgenommen.
Innerhalb Bayerns muss die Gründung eines Startups außerdem deutlich erleichtert werden. Bayern muss hier als positives Beispiel vorangehen und eine Unternehmensgründung mithilfe eines Startup-Portals innerhalb von wenigen Minuten ermöglichen. Dabei sollen Gewerbeanmeldung, Finanzamt, Handelsregister, IHK, Bankkonto, digitale Signatur und die Formulierung einer Standard-GmbH-Satzung übernommen werden.
Damit die….
Förderfähig sind Unternehmen mit substanzieller operativer Wertschöpfung und Beschäftigung im Freistaat Bayern.
Briefkastenunternehmen werden hiervon ausgeschlossen. Außerdem sollen Unternehmen alle 10 Jahre Auszeichnungen bekommen, wenn sie ihren Hauptsitz über diese Zeit ununterbrochen in Bayern behalten.
Antragsteller: JuLis Oberpfalz
Gültigkeit: 5 Jahre