Die Jungen Liberalen Bayern fordern das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadteentwicklung auf die Benutzung von Radarwarngeräte, Smartphone Apps und Navigationsgeräte zur Warnung vor Geschwindigkeitsmessungen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit nach §§ 23 Abs. 1 b, 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO in Verbindung mit § 24 StVG zu werten bzw. davon abzusehen eine solche Ordnungswidrigkeit zu schaffen.
Gültigkeit: 10 Jahre
Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde auf dem 105. Landeskongress in Regensburg am 14.05.2023 um weitere 10 Jahre verlängert.
Antragsteller: KV Passau