Für mehr Durchlässigkeit und mehr individuelle Förderung in unserem Schulsystem!

Die JuLis Bayern setzen sich dafür ein, durch eine höhere Durchlässigkeit und mehr individuelle Förderung die Bildungschancen jedes einzelnen Schülers zu maximieren. Die bisherigen Möglichkeiten sind völlig unzureichend oder werden aufgrund zu hoher Hürden kaum genutzt. Deshalb setzen sich die JuLis für folgende konkreten Maßnahmen ein:

 

  • Für jeden Schüler muss grundsätzlich bei entsprechender Eigeninitiative zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit bestehen, auf eine andere Schulart bzw. in eine andere Ausbildungsrichtung oder in eine höhere Klasse zu wechseln. Die Entscheidung darüber obliegt der aufnehmenden Schule. Zu diesem Zweck kann sie eine Aufnahmeprüfung, eine Probezeit oder ein persönliches Gespräch zu Grunde legen.
  • Wo Empfehlungen eine wesentliche Grundlage für die weitere Schullaufbahn eine Schülers bilden, sollen diese in Zukunft auf dem Urteil von mindestes zwei Personen beruhen, um Fehleinschätzungen zu reduzieren.
  • Die M-Züge an den Hauptschulen sind zur Förderung von Spätentwicklern weiterhin beizubehalten und auszubauen.

Weiterhin ist verstärkt eine individuelle Förderung notwendig. Hierfür schlagen die Julis folgende konkrete Maßnahmen vor:

  • Jeder Schüler wählt nach Möglichkeit einen Lehrer, Schulsozialarbeiter oder Schulpsychologen als Mentor, mit dem er mehrmals im Jahr persönliche Gespräche über seine Entwicklung, seine schulischen und beruflichen Ziele, seine Potentiale, seinen Lernfortschritt und sonstige Probleme führt und der ihn bei der Umsetzung seiner Ziele berät und unterstützt.
  • Jeder Lehrer erhält im Rahmen seiner Arbeitszeit ein festes Stundenbudget (z.B. 5 Stunden pro Woche), in dem er seine Schüler individuell fördern kann, um vorhandene Defizite auszugleichen oder begabte Schüler weiter zu fördern. Die Gestaltung der Förderstunden (bis hin zur Einzelförderung) liegt in der Verantwortung des jeweiligen Lehrers.

Besonderer Einsatz von Lehrern für die individuelle Förderung von Schülern ist bei der Beurteilung und Bezahlung der Lehrer zu berücksichtigen.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: unbekannt

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