Wir fordern, dass die Weitergabe von nicht mehr verkäuflichen Lebensmitteln als umsatzsteuerliche Sachentnahme mit Bemessungsgrundlage von 0€ gewertet wird und somit von der Umsatzsteuer befreit ist. Hierzu wollen wir die Handhabe von Spenden an die Tafel, wo der Wiederanschaffungswert von 0€ angesetzt wird, auch für Spenden an weitere
caritative Organisationen und in für den Endverbraucher geringfügigen Mengen ermöglichen.
Antragssteller: JuLis Schwaben
Gültigkeit: 5 Jahre