Bei Lieferleistungen knapp über 200 000 Euro und Bauleistungen knapp über 5 Millionen Euro greifen europäisch festgelegte Kriterien zur Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand, um einen fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge sicherzustellen. Die nationale Umsetzung sorgt in ihrer derzeitigen Form aber nicht immer zu gerechteren Auftragsvergaben.
Die Jungen Liberalen fordern:
Eine ausschreibende Behörde soll über die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A, (VOB/A) das Recht erhalten, in Ausschreibungen festzulegen, ob sie ab fünf Angeboten das höchste und niedrigste Gebot entfernen werden. Firmen, die das ursprüngliche Budget wegen fahrlässig unrealistischer Submissionen reißen, sollen künftig ans Wettbewerbsregister im Bundeskartellamt gemeldet werden und dort fünf Jahre lang gespeichert werden. Wir möchten §124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) um Ausschlussmöglichkeit dieser Unternehmen ergänzen. Als fahrlässig unrealistische Submission soll hier ein Angebot definiert werden, welches durch absehbare Entwicklungen um mindestens 80% überschritten wurde. Die Nachweispflicht über die Unvorhersehbarkeit der Kostenentwicklung soll beim Unternehmen liegen, womit sie sich aus dem Register streichen können.
Gültigkeit: 5 Jahre