Wir Junge Liberale fordern strafprozessual grundsätzlich eine sofortige Aussetzung der Verfolgung von Straftaten bzgl. des Besitzes von Cannabis bis zu einer Menge von 50 Gramm, sofern kein Handelsdelikt in der prozessualen Tat mitverwirklicht wurde, bis der Bundestag einen Beschluss (Ablehnung oder Annahme) zur Abschaffung des Straftatbestandes des Besitzes von Cannabis gefasst hat. Dabei sollen den Gerichten auch Möglichkeiten eingeräumt werden, fakultativ eine höhere Menge Cannabis nicht zu bestrafen. Als entscheidungsrelevanter Faktor sollen in dieser Hinsicht nicht nur, aber insbesondere Vorstrafen im Bereich des Handeltreibens mit einfließen.
Eine Ingewahrsamnahme des Cannabis durch die Polizei soll dennoch weiterhin bis zur Straffreiheit des Besitzes möglich sein.
Dies soll auch für mit Cannabis versehen Essprodukte und vergleichbare Konsumprodukte gelten.
Antragssteller: Philipp Oelschlegel
Gültigkeit: 5 Jahre