Maßnahmen gegen häusliche und sexuelle Gewalt


Prävention

Prävention beginnt in der Erziehung und Aufklärung der heranwachsenden Generation.
Deshalb fordern die Jungen Liberalen Niederbayern die Thematisierung und
Sensibilisierung von sexueller und häuslicher Gewalt im Schulunterricht und die
Vermittlung des richtigen Umgangs, um hierfür ein deutlicheres Bewusstsein zu
schaffen. Dies kann Teil des Sexualunterrichts sein, sofern alle Schüler an diesem
Teil nehmen. Auch begrüßen wir polizeiliche Maßnahmen, die Gewalttäter aus dem
familiären Umfeld dauerhaft ausschließen können.

 Nachsorge

Um Opfern von sexueller oder häuslicher Gewalt den nötigen Schutz zu gewähren und
ihnen möglichst schnell Hilfe zur Verfügung zu stellen, fordern wir die Förderung und
den Ausbau von Frauen- und Männerhäusern im gesamten Bundesgebiet sowie ein breiteres
Angebot an Selbsthilfegruppen für Opfer sexueller oder häuslicher Gewalt. Besonders
der Ausbau von Beratungsstellen im ländlichen Raum muss gefördert werden. Gerade dort
fehlt es oft an fachkundigen Therapeuten. Des Weiteren fordern wir eine sinnvolle
Zusammenarbeit von Polizei und Rechtsmedizinern bei der Sicherung von Spuren nach
einem gewaltvollen Übergriff und dessen Anzeige bei der Polizei. So können mögliche
Beweise professionell festgehalten und für eine Anzeige besser verwertet werden. Die
psychiatrische und justizielle Täterarbeit ist zur Vermeidung weiterer Vorfälle, nach
erfolgtem Abschluss des Verfahrens einzuleiten.

Prozessuales

Hierzu gehört eine bevorzugte, zügigere Terminvergabe nach Anklageerhebung, so dass Opfer nicht über Jahre hinweg auf die Verhandlung vor Gericht warten müssen. Des Weiteren fordern wir eine verpflichtende professionalisierte Ausbildung der Strafjustiz insbesondere in Bezug auf den Opferschutz und den Umgang mit potentiell traumatisierten Menschen. Weiterhin soll die Möglichkeit bestehen, dass das Opfer die Strafverfolgung auf Antrag für sechs Monate zurückstellen lassen kann, um zunächst psychische Verarbeitung des Geschehenen in Angriff nehmen zu können, ohne sich sofort wieder dem Tatgeschehen stellen zu müssen.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: BV Niederbayern


 

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