07.11.2025

Nachlassabgabe für ein Generationenkapital statt Erbschaftssteuer

Solange die Erbschafts- (und Schenkungs-) steuer noch nicht abgeschafft wurde, soll diese in eine Nachlassabgabe umgewandelt werden.

Die Nachlassabgabe wird zweckgebunden dafür genutzt ein Generationenkapitalaufzubauen. Dieses Generationenkapital soll eine kapitalmarktgedeckte Säule der Rentenversorgung ermöglichen und ergänzen.

Antragsteller: Felix H. Meyer

Gültigkeit: 5 Jahre

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