Nichtanwendungserlasse – doppelt teuer für die Steuerzahler

Die JuLis treten für die Abschaffung des Mittels des Nichtanwendungserlasses ein.


Gültigkeit: 5 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo um weitere 5 Jahre verlängert.


Antragsteller: KV Passau

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