05.10.2024

Rentenpunkte für Erziehungszeiten leichter sammeln

Bei Antrag auf Mutterschutz und Elternzeit soll für den beantragten Zeitraum automatisch eine Meldung an die gesetzliche Rentenversicherung für das Elternteil erfolgen. Diese Meldung soll die Rentenpunkte für den beantragten Zeitraum enthalten und kann in die Anträge auf Mutterschutz und Elternzeit integriert werden. Es soll der zusätzlich zu stellende Antrag bei der Rentenversicherung entfallen, in dem die Rentenpunkte für besagten Mutterschutz- und Elternzeitzeitraum berücksichtigt werden.

Bei gemeinsamer Erziehung sollen künftig beide Elternteile statt, wie bislang, nur die Mutter grundsätzlich Anspruch auf die Kindererziehungszeit haben und die Erziehungszeit hälftig angerechnet werden. Sollte ein Elternteil einen größeren Anteil oder die Erziehung ganz übernehmen, so kann über eine übereinstimmende Erklärung die Erziehungszeit anteilig auf beide bzw. ganz auf das eine Elternteil angerechnet werden.

Antragsteller: JuLis Schwaben

Gültigkeit: 5 Jahre

Weitere Beschlüsse

12.04.2026

Ein liberales Chancenwunder für den Alltag – Unsere programmatische Neuausrichtung für Bayern 2028

I. Präambel: Der Staat als Dienstleister – Ein Liberalismus der echten Chancen Nach den schmerzhaften Wahlniederlagen der letzten Jahre reicht...
10.04.2026

Wehrpflicht-Stasi? Nein, danke!

Seit Anfang 2026 müssen Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren für Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten eine...
11.04.2026

NextGen Kommunalpolitik – Digitale Beteiligungs- und Qualifizierungsformate für junge Menschen

Die Jungen Liberalen Bayern fordern den Freistaat Bayern auf, ein digitales Programm „NextGen Kommunalpolitik“ aufzubauen, das junge Menschen niedrigschwellig an...