Das deutsche Scheidungsrecht basiert seit 1977 auf der Grundlage des „Zerrüttungsprinzips“, das nicht mehr, wie zuvor, auf einer Suche nach einem „schuldigen“ Partner ist, sondern davon ausgeht, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn Sie „gescheitert ist“ (§1565 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Ausschlaggebend für die Feststellung des „Scheiterns“ einer Ehe ist in den allermeisten Fällen (abgesehen von beispielsweise Härtefällen) der Zeitpunkt der Trennung. Zwischen dieser und der Scheidung muss in der Regel eine Zeit von einem Jahr liegen.
Auch, wenn diese Reform aus den 1970ern zweifelsohne ein Schritt in die richtige Richtung gewesen ist, sehen wir ein wirklich liberales Scheidungsrecht in Deutschland immer noch nicht verwirklicht.
Wir fordern daher:
- Die Abschaffung des „Trennungsjahres“. Mündige Eheleute benötigen keine „Bedenkzeit“.
- Die Möglichkeit einer notariellen Scheidung bei Einvernehmen beider Ehepartner und Einigung hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung. Weiter dürfen keine konkreten Anzeichen vorliegen, dass eine Einigung lediglich vorgetäuscht wird, um den Schutz von schwächer gestellten Ehepartnern zu verhindern.
Antragsteller: JuLis Mittelfranken
Gültigkeit: 5 Jahre