Sexuellem Missbrauch im Sport kein Sprungbrett bieten

Während in der breiten Öffentlichkeit die Debatten über den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche immer wieder hohe Wellen geschlagen haben, scheint diese Problematik im Sport öfter unterzugehen. Dabei sprechen die Zahlen eine ganz andere Sprache: in der katholischen Kirche gibt es etwa 114 000 Betroffene, im Breitensport knapp 200 0001. Im Leistungssport ist fast jeder dritte schon einmal zum Opfer von sexuellem Missbrauch geworden. Auch die erst vor kurzem publik gewordenen Vorwürfe von Ex-Turmspringer Jan Hempel gegen seinen ehemaligen Trainer Werner Lange zeigen, dass dringend Maßnahmen in diesem Bereich ergriffen werden müssen. Daher fordern wir: 

  1. Die verpflichtende Erstellung eines Schutzkonzeptes gegen sexuelle Gewalt eines jeden Vereines, welcher im Sport mit Kindern und Jugendlichen arbeitet.
  2. Verstärkte Beaufsichtigung durch verschiedene Trainer in den einzelnen Gruppen, insbesondere in Kadern oder kader-ähnlichen Strukturen im Leistungssport. Dabei ist es wichtig, dass die Kompetenzen nicht bei einer Person alleine liegen, sondern am besten von Trainer-Duos aufgefangen werden. Ebenfalls denkbar sind Kontrollen durch „Gruppenexterne“, also zum Beispiel Vorstandsmitgliedern.
  3. Die verstärkte Überprüfung von Trainern, bei denen es im Trainingsbetrieb

bereits zu Anomalien kam, bevor diese eingestellt werden. Dies soll durch ein mehrstufiges System erreicht werden. Denkbar wäre eine Art „Trainerpass“, der 

zum Archivierung von Verstößen dient. Dabei darf es allerdings nicht zu einer lebenslangen Stigmatisierung von Trainer führen. Ein entsprechender einmaliger Vermerk in diesem Pass soll gestrichen werden können, zum Beispiel nach einer Verjährung oder Maßnahmen, die durch den Trainer getroffen werden. Bei wiederholten Verstößen verlängert sich die Zeit des Vermerks bis hin zur kompletten Sperrung des Betroffenen. Liegt eine erfolgte Verurteilung vor, muss eine klare Trennung von Trainer und Verein durchgeführt werden. Auch die Überprüfung von Präventionskonzeption in Breitensportvereinen muss an die Auszahlung von Fördergeldern gekoppelt werden. Falls keine Maßnahmen getroffen oder diese nicht durchgeführt werden, folgen empfindliche finanzielle Auflagen und Sanktionen. Weiterhin muss sexueller Missbrauch auch bei der Assistenztrainerausbildung verpflichtend Bestandteil sein. 

  1. Explizite Aufklärung von Jugendlichen und Kindern, wenn diese regelmäßig professionelle Trainingseinheiten besuchen. Diese soll den Trainingsteilnehmern verdeutlichen, was sexueller Missbrauch bedeutet, wie sie sich dagegen wehren und vor allem wen sie im Notfall ansprechen können. Dazu gehört auch die dringende Einrichtung des Safe Sport Zentrum, sowie zentralen Ansprechpartner und einer Hilfsstruktur, die einfach auf bedeutenden Websites für den Sport wie die des DOSB gefunden werden können.
  2. Beim Bekanntwerden von Fällen sexuellen Missbrauchs eine umfassende Untersuchung der Vorwürfe und der Beschuldigten, sowie der Zurverfügungstellen von Entscheidungen. Wichtig ist hier auch, dass mit hoher Transparenz nach außen gearbeitet wird.

Antragssteller: JuLis Schwaben

Gültigkeit: 5 Jahre

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