17.10.2026

Startup-Kids statt Wartezeit: §112 BGB beschleunigen!

I. Ausgangslage und Problembeschreibung

Die Jungen Liberalen Bayern setzen sich für eine offene Gesellschaft ein, die Innovation, Unternehmergeist und Eigenverantwortung fördert. Dazu gehört auch, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, innovative Ideen umzusetzen und Erfahrungen für das spätere Leben zu sammeln.

Das deutsche Recht bietet diese Möglichkeit durch § 112 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sofern die notwendigen Genehmigungen vorliegen. In der Praxis stellt die Beantragung dieser Genehmigungen jedoch eine erhebliche Hürde dar.

Mangelnde Standardisierung: Die Verfahren und Anforderungen variieren stark zwischen den einzelnen Familiengerichten und Vormundschaftsgerichten. Es gibt kein standardisiertes System, sodass § 112 BGB von jedem Sachbearbeiter anders ausgelegt wird.

Lange Bearbeitungszeiten: Die Dauer der Genehmigungsverfahren ist oft unkalkulierbar und kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Es mangelt an leicht zugänglichen und verständlichen Informationen für Minderjährige und ihre Eltern über den Prozess, die Voraussetzungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Unternehmensgründung.

II. Forderungen

Um die Gründung von Unternehmen durch Minderjährige zu erleichtern, zu beschleunigen und somit den Unternehmergeist in jungen Generationen zu fördern, fordern die Jungen Liberalen Bayern:

Standardisierung des Genehmigungsverfahrens:

Das Bundesministerium der Justiz soll in Zusammenarbeit mit den Ländern eine bundesweit einheitliche Richtlinie für die Genehmigungsverfahren nach § 112 BGB erarbeiten.

Diese Richtlinie soll klare Kriterien für die Erteilung der Genehmigung festlegen, die den Schutz des Minderjährigen gewährleisten, aber gleichzeitig unnötige bürokratische Hürden abbauen.

Das standardisierte System kann zum Beispiel eine Checkliste sein, die Folgendes von den Jugendlichen fordert:

•      Businessplan mit Liquiditätsplan, Umsatzplanung und Preiskalkulation

•      Teilnahmebescheinigung an einem IHK-Existenzgründungsseminar

Der Sachbearbeiter sollte:

•      Sich mit der IHK in Verbindung setzen und ein Gespräch über mögliche Risiken führen, die in dem Geschäftsfeld auftreten können.

•      Kontakt mit Schule und Jugendamt aufbauen und nach Auffälligkeiten fragen.

•      Ein Gespräch mit dem Jugendlichen und eines mit den Erziehungsberechtigten führen. In dem Gespräch mit dem Jugendlichen sollen auch Themen angesprochen werden wie mögliche Haftungsrisiken, anfallende Steuern, evtl. behördliche Genehmigungsbedürfnisse, um zu erkennen, ob der Jugendliche die Materie versteht.

Verkürzung der Bearbeitungszeiten:

Es soll eine Maximalfrist von vier Wochen für die Bearbeitung und Entscheidung über Anträge nach § 112 BGB eingeführt werden, beginnend mit dem Zeitpunkt der vollständigen Antragstellung.

Die Gerichte sollen personell und digital so ausgestattet werden, dass sie diese Frist einhalten können.

Bessere Informationsbereitstellung:

Das Justizministerium soll eine Online-Plattform oder Broschüre entwickeln, die über die Unternehmensgründung für Minderjährige informiert.

Die Landesregierungen sollen Schulen und Jugendorganisationen besser über § 112 BGB aufklären.

Antragsteller: JuLis Oberbayern

Gültigkeit: 5 Jahre

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