Rettet den Hai!
Die Europäische Union möge unverzüglich die Haifischerei, wie auch den Handel, von Haifischprodukten, die nicht aus Züchtung und von den 69 bedrohten Arten stammen, verbieten! Gültigkeit: 5 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo um weitere 5 Jahre verlängert. Antragsteller: BV Oberbayern
Mehr Staatsferne für die Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine Verminderung der politischen Einflussnahme im Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien. Sie sprechen sich dafür aus, dass ein Mitglied der bayerischen Staatsregierung nicht mehr Mitglied des Medienrats sein darf. Eine derartige Verflechtung der Medienlandschaft als “vierter Gewalt im Staat” und der bayerischen Exekutive widerspricht der notwendigen Unabhängigkeit der […]
Legalisierung der Leihmutterschaft
Eine Leihmutterschaft, bei der mindestens einer der Auftrageber sein Erbgut beisteuert, soll legalisiert werden. Um dies zu erreichen, müssen §1591 BGB und §1592 BGB zukünftig wie folgt lauten: §1591 BGB Mutterschaft. Mutter eines Kindes ist die Frau, von welcher das Kind genetisch abstammt. 1. Handelt es sich um eine Leihmutterschaft wird als Mutter die Auftraggeberin […]
Intelligentes Energiekonzept
Energiemix Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich für den Energiemix für die Bundesrepublik Deutschland aus. Für einen zukunftsfähigen Energiemix muss dieser mittel- und langfristig betrachtet werden. Mittelfristig sehen die Jungen Liberalen Bayern als Energiequelle Kernkraft, Energie aus Gas und erneuerbare Energiequellen. Die Kernkraftwerke sollen auf Grundlage der Reststrommenge (Stand: Beschluss Bundesregierung 2010) betrieben werden. Jedoch […]
Schuldenbremse auch für Bayern
Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich für eine eigene Schuldenbremse des Freistaates Bayern aus. Diese muss in der Verfassung des Freistaates verankert sein. Durch die Schuldenbremse soll der Haushalt grundsätzlich ohne eine Einnahme aus Krediten ausgeglichen werden. Bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen können Abweichungen vorgenommen werden. Diese Ausnahmen müssen von 2/3 des Landtages festgestellt werden. […]